Bezirksfeuerwehrverband
Ein Bezirksfeuerwehrverband oder Bezirksfeuerwehr-Verband (kurz BFV) ist oder war in manchen Bundesländern eine organisatorische Ebene der Feuerwehren.
Gegenwart
Aktuell bestehen nur mehr im Bundesland Tirol neun Bezirks-Feuerwehrverbände in den politischen Bezirken als eigene Rechtsträger in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, denen der Bezirksfeuerwehrkommandant vorsteht. Er und sein Stellvertreter werden jeweils für fünf Jahre aus der Mitte des Bezirks-Feuerwehrtages einem weiteren Organ des BFV gewählt.
Der Bezirks-Feuerwehrtag besteht aus den Delegierten der Feuerwehren des Bezirkes, wobei jede Feuerwehr je 20 aktive Angehörige einen delegierten entsenden kann.
Das dritte Organ des BVV ist der Bezirks-Feuerwehrausschuss, der aus dem Bezirks-Feuerwehrkommandanten, seinem Stellvertreter, dem Kassier und dem Schriftführer sowie aus den Abschnittskommandanten, einem Vertreter der Berufsfeuerwehren und evt. einem Vertreter der Betriebsfeuerwehren besteht.[1]
Nur als Umbenennung kann man das ähnliche System mit eigenen Rechtsträgern in der Steiermark betrachten. Um die Strukturen nicht an die durch die Gebietsreform entstandenen Bezirke anpassen zu müssen, wurden die Bereichsfeuerwehrverbände geschaffen, die sich nicht an den heutigen sondern an den ehemaligen Bezirksgrenzen vor dem Jahr 2011 orientieren.
Historisch
In Niederösterreich bestanden bis zum Jahr 1970 Bezirksfeuerwehrverbände, die als Vereine organisiert wurden. Erst mit der Umgründung der einzelnen Feuerwehren von Vereinen in Körperschaften, wurden die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegründeten Bezirksfeuerwehrverbände aufgelöst. Auch während der NS-Zeit wurden die Vereine mit Wirkung von 27. November 1939 aufgelöst, nach dem Krieg neu gegründet. Eine Ausnahme bildeten dabei die Verbände, die im Bereich Groß-Wien lagen und sich ebenfalls neu gründeten, jedoch erst wie die betroffenen Feuerwehren selbst erst später anerkannt wurden.