Hans IV. von Neidegg
Hans (IV.[A 1] ) von Neidegg (* im 14. oder 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, um 1459) beziehungsweise Hans von Neidegger der Jüngere oder Hans von Neidegg zu Ranna, auch Johann von Neidegg, Neudegg oder Neudeck, war ein Adliger des Herzogtums Österreich sowie ein erfolgreicher "Finanzier" und Kreditgeber. Er begründete die (ältere) Linie der Familie zu Ranna.
Herkunft und Familie
Hans (IV.) von Neidegg entstammte einer Ritterfamilie, die im Herzogtum Österreich, in den "innerösterreichischen" Herzogtümer Steier, Kärnten und Krain sowie in der Grafschaft Tirol begütert war. Er war einer der Söhne von Hans (III.) von Neidegg († um 1425)[1] aus dessen Ehe mit Kunigunde von Lasberg.[2]
Hans (IV.) von Neidegg war mit Anna von Prank (Prangh) († 1457/1460) verheiratet und ein Schwager von Johann Ungnad und Georg von Eckartsau.[3] Er hatte mehrere Kinder, darunter:
- Agnes von Neidegg ∞ (1. Ehe) mit einem Mann, dessen Name und Herkunft bisher unbekannt sind; ∞ (2. Ehe) mit Sigmund von Winkl
- Cimburg von Winkl
- Tochter ∞ mit Jörg Scheck von Wald
Nach seinem Tod beerbten ihn Hans (IX.) von Neidegg und Ruland von Neidegg, die Söhne seines bereits verstorbenen jüngeren Bruders Leopold (II.) von Neidegg.[4]
Weitere Mitglieder der Familie von Neidegg
- Ein Verwandter war Achaz von Neidegg, ein Schwager von Hans von Mühlfeld[5], der im Bericht von Hans Hierszmann über den Tod von Erzherzog Albrecht genannt wird.
- Verwandte aus der "Rastenberger Linie" waren Wilhelm von Neidegg und seine Söhne Otto und Servatius, die nach 1432 die Herrschaft Rastenberg zu Lehen besaßen und sich um die Neubefestigung und "Modernisierung" der Burganlage kümmerten.[6]
- Ein weiterer Verwandter der "Rastenberger Linie" war Hans (V.) von Neidegg, der die jüngere "Linie zu Ranna" begründete.
- Eine weitere Verwandte, Dorothea von Neidegg, vielleicht eine Tochter oder Schwester von Hans (III.) von Neidegg war mit Hans Ruckendorfer († um 1408), dem Hofmeister von Herzog Albrecht (IV.) von Österreich ("Albrecht dem Geduldigen") († 1404) verheiratet.[7]
Leben
Hans (IV.) war unter Herzog Albrecht (V.) von Österreich "Pfleger"[A 2] der Herrschaften Steyr und Seitenstetten, die unter der Vormundschaft von Friedrich III. für König Ladislaus Postumus an ihn verpfändet wurden. Als einer von dessen bedeutendsten Kreditgeber seit ca. 1440 erwarb er weitere Lehen und Pfandschaften im Herzogtum Österreich und brachte es so, zusammen mit weiteren Güterkäufen, zum reichsten Grundbesitzer im Herzogtum Österreich neben dem Landmarschall Reinprecht von Wallsee. 1446 besiegelte er einen Friedensvertrag mit den Landständen der Markgrafschaft Mähren, ansonsten hielt er sich politisch eher zurück. Seinen Besitz unterstellte er wenig später Friedrich III. Als dessen Rat verwaltete er 1448 während des "Freisinger Bistumskonflikt" bis zur endgültigen Entscheidung für Johann Grünwalder als neuen Fürstbischof von Freising die unter der Herrschaft des Bistums Freising befindlichen Herrschaften der Herzöge von Österreich (Habsburger). 1451/52 nahm er am ersten Romzug von Friedrich III. teil.[3]
1456 übernahm Hans von Neidegg unter der Herrschaft von König Ladislaus Postmus die Pflegschaft von Weitenegg (heute Teil der Gemeinde Leiben). Nach dessen Tod (1457) unterstützte er gemeinsam mit Georg von Eckartsau zunächst Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund den Münzreichen") als Kreditgeber und dann Wolfgang von Wallsee, den Hofmeister von Erzherzog Albrecht (VI.) von Österreich. Seine Forderungen an Wolfgang von Wallsee, die er kurz vor seinem Tod gerichtlich einklagte, wurden vom Kaiser dennoch unterstützt.[3]
Hans von Neidegg war 1435 in einen Streit mit dem Pfleger des Stiftes Göttweig auf dem Pranthof verwickelt, wobei er seine Rechte an Grundbesitzungen nutzte, um dem Stift schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bereiten und so den Abt zur Vermittlung zu zwingen. Mit dem nächsten Pfleger des Pranthofes dürfte er allerdings wieder ganz gut ausgekommen sein.[8]
1454 vererbte Hans von Neidegg dem von seinem Vater gestifteten Paulinerkloster Unter-Ranna aus seinem Besitz in Schwallenbach den Ranna-Hof, aus seinem Besitz in Weißenkirchen den Mang-Hof sowie weitere Güter in Vießling, Mannersdorf, Schafberg und Schwallenbach. In der Kirche des Paulinerklosters in der Grablege seiner Familie wurde er nach seinem Tod beigesetzt wie auch seine Ehefrau.[9]
Literatur
- Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Hof, Regierung, Politik (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 17). 3 Bände, Böhlau, Köln 1997, ISBN 3-412-15595-0 (Zugleich: Gießen, Universität, Habilitations-Schrift, 1993), Bd. 1
- Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493), 1997, Bd. 1, S. 258
- ↑ vgl. Günter Marian: Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld. (Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich. Hrsg. vom Verein für Landeskunde von Niederösterreich. Band 39). St. Pölten, 2017. ISBN 978-3-901234-27-9, S. 351
- ↑ 3,0 3,1 3,2 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493), 1997, Bd. 1, S. 259
- ↑ vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493), 1997, Bd. 1, S. 260
- ↑ vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493), 1997, Bd. 1, S. 258 Fußnote
- ↑ vgl. Rastenberg, Wehrbauten.AT, eingesehen am 27. Oktober 2018
- ↑ vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5. S. 105, Fußnote 410
- ↑ vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna, S. 72
- ↑ vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna, S. 73
Anmerkungen
- ↑ Bei der Nummerierung finden sich in der Sekundärliteratur auch die Zahlen III. und VI., wobei eine Rolle spielen dürfte, ob die Nummerierung sich auf die ganze Dynastie bezieht oder einzelne Linien gesondert zählt.
- ↑ Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.