Hans von Perchau
Hans Krug von Perchau (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1381/83)[A 1], auch Hans Krug war ein Angehöriger der obersteirischen Adelsfamilie der Krug von Perchau.
Herkunft und Familie
Hans Krug von Perchau entstammte der obersteirischen Einschild-Ritterfamilie[A 2] Krug von Perchau, doch ist nach den vorhandenen Urkunden seine genaue Zuordnung nicht bestimmbar. Er war mit einer Frau mit Namen Lonet (Helena) verheiratet und hatte aus dieser Ehe einen Sohn: Niklas (V.) Krug von Perchau.[1]
Leben
Hans Krug von Perchau besaß ein Gut am Chranzaglberg in Perchau (heute Teil der Gemeinde Neumarkt in der Steiermark), das er 1379 verkaufte. 1380 verkaufte er außerdem seinen Verwandten Wölflein und Örtlein dem Krug von Perchau einen dort gelegenen Fronanger. Hans Krug von Perchau ist außerdem mehrmals als Siegler von Urkunden belegt. So siegelte er 1370 eine Urkunde für Niklas (II.) Stein von Perchau († um 1374/75) und 1380 eine Urkunde für Reicher von Perchau an der Eben. Eine weitere Urkunde siegelte er für Niklas Zechner von Neumarkt. 1381 siegelte er eine Urkunde für Elisabeth, die Witwe von Ulrich Zechner von Scheifling. Er muss zwischen 1381 und 1383 gestorben sein, den um diese Zeit verpfändete Lonet als seine Witwe mit seinem Sohn Niklas (V.) und Gottfried (III.) Krug von Perchau († vor 1395) die Warnerwiese Gottfried Krug von Wagendorf († nach 1384). Nach seinem Tod dürfte die Familie aus Perchau weggezogen sein.[1]
Literatur
- Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte sowie zur Genealogie obersteirischer Adelsfamilien (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark. Band 28). Selbstverlag der Historischen Landeskommission für Steiermark, Graz, 1974, besonders S. 25 und S. 27
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Daten nach Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 27
- ↑ Einschild-Ritter waren im Mittelalter Ritterbürtige ohne eigene Lehensfähigkeit. Sie gehörten zur Gruppe der Ministerialen und führten bis Ende des 13. Jahrhunderts im Schild das Wappen ihres Herren. Ab dann war ihnen die Wahl eines eigenen Wappens erlaubt.