Herren von Horn
Die Familie der Herren von Horn war eine Adelsfamilie, die im 12. Jahrhundert im Waldviertel im Gebiet um Horn, das später als "Poigreich" bezeichnet wurde, ansässig waren.
Die Familie
Erstmals werden die Herren von Horn mit Alber(sic!) von Horn im 12. Jahrhundert genannt. Er ist bei einer Schenkung von Vogt Adlbert an das Stift Klosterneuburg in Brodersdorf als Zeuge genannt, wo er nach Dietmar von Engelschalksfelden und Reginger von Staatz und vor Chadold von Mailberg, Wichard von Stranisdorf, Egino von Viehofen und Ulrich von Sievering aufscheint. Ein weiterer Alber von Horn, der mit dem ersten ident sein könnte, findet sich als Zeuge der Schenkung von Wichard von Stranisdorf und seiner Ehefrau Dimut(sic!) für das Seelenheil seiner Eltern an das Stift. Er ist bereits in der Mitte der Gruppe der herzogliche Ministerialen[A 1] gereiht. Vor ihm finden sich Graf Leutold von Hardegg, Wernhard von Julbach und dessen Sohn Gebhard sowie Chadold von Mailberg und seine Brüdern, Adlbero von Purkhartsdorf und Alber von Kuenring.[1] Nicht geklärt ist, seit wann die Herren von Horn zum Gefolge der Babenberger gehörten. 1156 wird ein Albero von Horn bei der Schenkung einer Wiese in Dornbach genannt, die durch Herzog Heinrich (II.) "Jasomirgot" und dessen Herzogin Theodora erfolgt. Hier wird er zusammen mit Ulrich und Rüdiger von Sievering, Marquward(sic!) von Hacking und Wernhard von Rabenstein genannt. 1171 wird er in weiteren Herzogsurkunden genannt, die das Stift Zwettl betrafen. 1188 ist ein Albero von Horn in einer Herzogsurkunde genannt, bei ihm dürfte es sich wahrscheinlich um den Sohn oder einen Nachfahren des anderen Albero handeln.[2]
Die Herren von Horn hatten Besitzungen in Grinzing (heute Teil der Stadt Wien) und der Gemeinde Kreuzstetten). Sie werden auch als Zeugen eines Hoftausches zwischen den Kuenringern und dem Stift Klosterneuburg im Kahlenbergerdorf (heute Teil der Stadt Wien]] genannt, den der Herzog den Kuenringern befohlen hatte.[3]
Namentliche genannte Mitglieder der Familie
- Zwischen 1140/1160 stiftet Adelbert von Horn für das Seelenheil seiner Ehefrau Adelheid dem Stift Klosterneuburg zwei Lehen in Grinzing. Unter den Zeugen ist sein Bruder Ratold von Horn neben Witold von Weidling, Bruno, Otto von Nußdorf, Wernhard von Grinzing und Rudwin, dem Koch des Herzogs genannt.[4]
- Als eine Imiga von Velce Lehen zu Heroltsdorf zu dieser Zeit stifet, ist Ratold von Horn wird als Zeuge vor Adelbert von Sievering genannt.[4]
- Etwa zu dieser Zeit verkauft außerdem ein Albero von Horn einen Acker in Grinzing. Dieser Verkauf wird von Herwig von Karnabrunn, Rudolf von Kierling und dessen Sohn sowie mehreren Mitgliedern der Familie der Hackinger bezeugt. Weitere Zeugen sind Hartung und Ulrich von Horn, bei denen es sich um Gefolgsleute von Albero gehandelt haben dürfte.[4]
- Ein Albert von Horn ist als Zeuge für eine Stiftung von Tiemo von Würnitz urkundlich genannt, in welcher dieser Besitz dem Stift in Würnitz (heute Teil der Gemeinde Harmannsdorf) dem Stift gibt.[5]
- Nach dem Tod seines Vaters stiftet ein Albert von Horn (Albert der Jüngere) mit seinen Schwestern Kunigunde und Gertrud dem Stift zwei Lehen in Kreuzstetten. Diese Stiftung wird von Leopold und Sindram von Maleisdorf-Ebersdorf, Herwig von Karnabrunn, Heidenreich von Malmesdorf (Mollmannsdorf?), Wernhart von Alberndorf, Heinrich von Encinesdorf sowie von Reimpot und seinem Sohn Eberger von Hucindorf bezeugt.[5]
Literatur
- Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 92
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 93
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 94
- ↑ 4,0 4,1 4,2 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 94, Fußnote 144
- ↑ 5,0 5,1 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 94, Fußnote 145
Anmerkungen
- ↑ Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.