Eislaufverein St. Pölten: Unterschied zwischen den Versionen

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==Saison 1931/32==
==Saison 1931/32==
*17. Februar 1932: Die Struma hat entschieden, dass der Reichsbund für das Nichtantreten beim Meisterschaftsspiel gegen St. Pölten einen Schadenersatz zu zahlen hat. Der Betrag von 113,20 Schilling ist bei der Verbandskasse bis zum 20. Februar 1932 zu hinterlegen.
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