Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

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*10. Oktober 1929: Der OeEHV hat als Delegierte für den Hauptverband die Herren Dr. Alfred Schwarz und Hans Weinberger benannt.  
*10. Oktober 1929: Der OeEHV hat als Delegierte für den Hauptverband die Herren Dr. Alfred Schwarz und Hans Weinberger benannt.  


*Oktober 1929: In der Sektionsleiterbesprechung nahm der Präsident des OeEHV zu verschiedenen Problemen im Eishockeysport Stellung.  
*Oktober 1929: In der Sektionsleiterbesprechung nahm der Präsident des OeEHV zu verschiedenen Problemen im Eishockeysport Stellung.  
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:Der Internationale Eishockeyverband hat Wünsche Österreichs, die Europa-Eishockeymeisterschaft betreffend, erfüllt. Der wichtigste Punkt hierbei ist, dass die Auslosung im Beisein aller Teilnehmer erfolgen soll.     
:Der Internationale Eishockeyverband hat Wünsche Österreichs, die Europa-Eishockeymeisterschaft betreffend, erfüllt. Der wichtigste Punkt hierbei ist, dass die Auslosung im Beisein aller Teilnehmer erfolgen soll.     


*28. Oktober 1929: Der Österreichische Eishockeyverband hat seine Arbeit aufgenommen. Das :Direktorium wird wöchentliche tagen. Die Ausschreibung der Meisterschaft wird nächste Woche erfolgen. Der Nennschluss ist für den 11. November vorgesehen, der Beginn für den 20. November 1929. In der 1. Klasse werden 8 Vereine spielen und zwar in zwei Gruppen. Die restlichen Vereine werden der 2. Klasse zugeordnent. Eine 3. Klasse wird es in dieser Saison nicht geben. Die Anmeldungen für das Verbandstraining auf dem WEV-Platz hat bis morgen zu erfolgen. 
:Der Verbandstrainer Dr. Blake Watson ist gestern in Wien eingetroffen.
:Der Verband verhandelt derzeit mit der Englischen Nationalmannschaft und den Schweden wegen internationaler Spiele.
*31. Oktober 1929: '''Sektionsleiterversammlung'''
:Es ist ein Referat unter der Überschrift "Die kommende Saision "von Dr. Alfred Schwarz vorgesehen.


*31. Oktober 1929: '''Anfrage an die Liga zum Regelwerk'''
*Auf die Anfrage, mit wieviel Spielern bei einer Mannschaft das Spiel angepfiffen werden kann, hat der Internationale Eishockeyverband wie folgt geantwortet:
"Es gibt im Eishockey keine Regel, welche, wie etwa im Fußball, einer Mannschaft vorschreibt, nur unter der Voraussetzung antreten zu dürfen, dass sie von einer bestimmten Anzahl von Spielern gebildet wird. In den Spielregeln ist jedoch unter Weisungen für den Schiedsrichter zu finden, dass dieser darüber zu wachen hat, dass das Spiel zur festgesetzten Zeit seinen Anfang nehme und das die Spieler nach jeder Pause rechtzeitig aufs Spielfeld zurück kommen, wobie für jede Minute des Zuspätkommens ein Spieler auf eine Minute auszuschließen ist." Aus diesem Schreiben geht hervor, dass logischerweise eine Mannschaft auch mit einem einzigen Spieler antreten kann.
*4. April 1930: '''Bestrafung des Peregrin Spevak''' (PSK) wegen Schädigung des Ansehens des Eishockeysports, begangen durch Erstattung der Strafanzeige bei einer staatlichen Behörde gegen einen Verbandsangehörigen wegen dessen Verhalten bei einem Wettspiele: Aberkennung der Fähigkeit, Vereinsfunktionen gegenüber dem Verbande und Verbandsfunktionen auf die Dauer von 2 Jahren ab 3. April 1930 auszuüben.  
*4. April 1930: '''Bestrafung des Peregrin Spevak''' (PSK) wegen Schädigung des Ansehens des Eishockeysports, begangen durch Erstattung der Strafanzeige bei einer staatlichen Behörde gegen einen Verbandsangehörigen wegen dessen Verhalten bei einem Wettspiele: Aberkennung der Fähigkeit, Vereinsfunktionen gegenüber dem Verbande und Verbandsfunktionen auf die Dauer von 2 Jahren ab 3. April 1930 auszuüben.  


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