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*Der Verband weist im Dezember 1925 ausdrücklich darauf hin, dass die Spielzeit 2 x 20 Minuten nach den internationalen Regeln beträgt. 3 x 15 Minuten gibt es nur für Spiele bei der Weltmeisterschaft. | *Der Verband weist im Dezember 1925 ausdrücklich darauf hin, dass die Spielzeit 2 x 20 Minuten nach den internationalen Regeln beträgt. 3 x 15 Minuten gibt es nur für Spiele bei der Weltmeisterschaft. | ||
*Das Schiedsrichterkollegium gibt sich eine Ordnung, die am 10. Dezember 1925 vom Vorstand des OeEHV genehmigt wird. | *Das Schiedsrichterkollegium gibt sich eine Ordnung, die am 10. Dezember 1925 vom Vorstand des OeEHV genehmigt wird. Siehe [[Verbandsgesetzte des OeEHV]]. | ||
*Der Verband ordnet an, dass auf den Sportplätzen der Vereine ein Verbandkasten anzubringen ist. | *Der Verband ordnet an, dass auf den Sportplätzen der Vereine ein Verbandkasten anzubringen ist. | ||
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*11. Jänner 1926: '''Der Kongreß der Internationalen Liga tagt in Davos''' | *11. Jänner 1926: '''Der Kongreß der Internationalen Liga tagt in Davos''' | ||
:Anläßlich der Eishockey-Europameisterschaft vom 11. bis 17. Jänner 1926 in Davos findet der Kongreß am 11. Jänner 1926 im großen Sitzungssaal des Rathauses von Davos statt. | :Anläßlich der Eishockey-Europameisterschaft vom 11. bis 17. Jänner 1926 in Davos findet der Kongreß am 11. Jänner 1926 im großen Sitzungssaal des Rathauses von Davos statt. Von den Mitgliedern sind 13 Nationen anwesend. | ||
:Schweden | :Schweden ist das einzige Mitglied, welches nicht anwesend ist. Schweden war wegen der Nichtaufnahme von Deutschland ausgetreten. Es wird beschlossen, die Schweden anzuschreiben und um Mitteilung zu bitten, ob sie nun weiter Mitglied seien oder nicht. | ||
:Die Aufnahme Deutschlands | :Die Aufnahme Deutschlands und Polens wird nachträglich einstimmig betätigt. | ||
:Als Austragungsort der nächsten Europameisterschaft | :Als Austragungsort der nächsten Europameisterschaft wird Wien bestimmt. Sollte Wien die Übernahme der Spiele 1827 ablehnen, so wird Chamonix Austragungsort. | ||
:Die Amateurbestimmungen nach dem Beschluß aus Prag | :Die Amateurbestimmungen nach dem Beschluß aus Prag werden genehmigt. Kada und Kotzeluh sind damit nicht mehr spielberechtigt. | ||
:Präsident Loicq aus Belgien | :In den Jahren der Olympischen Spiele werden keine zusätzlichen Meisterschaften ausgetragen. Der Olympiasieger ist dann Weltmeister, die bestplazierte europäische Mannschaft Europameister. | ||
:Präsident Loicq aus Belgien wird wiedergewählt. Vizepräsident wird der österreichische Präsident Schlesinger. | |||
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