Hexenprozesse in Pinkafeld in den Jahren 1688 und 1699: Unterschied zwischen den Versionen

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== Hexenprozess 1688 ==
== Hexenprozess 1688 ==
=== Verhör der Angeklagten am 9. Juli 1688 ===
Angeklagt in diesem ersten Hexenprozess, der sich in Pinkafeld urkundlich nachweisen lässt, war eine alte Frau, die als ''alte Thurl'' bezeichnet wurde. Am 9. Juli 1688 ([[w:sic|sic!]]) erfolgte die Vernehmung von insgesamt acht Zeugen, welche unter [[w:Eid|leiblichem Eid]] nachfolgende Aussagen über die Angeklagte machten:<ref name="homma42">Josef Karl Homma, Harald Prickler, Johann Seedoch: ''Geschichte der Stadt Pinkafeld'', Stadtgemeinde Pinkafeld, 1987, S.42</ref><ref name="Zobodat" />
Angeklagt in diesem ersten Hexenprozess, der sich in Pinkafeld urkundlich nachweisen lässt, war eine alte Frau, die als ''alte Thurl'' bezeichnet wurde. Am 9. Juli 1688 ([[w:sic|sic!]]) erfolgte die Vernehmung von insgesamt acht Zeugen, welche unter [[w:Eid|leiblichem Eid]] nachfolgende Aussagen über die Angeklagte machten:<ref name="homma42">Josef Karl Homma, Harald Prickler, Johann Seedoch: ''Geschichte der Stadt Pinkafeld'', Stadtgemeinde Pinkafeld, 1987, S.42</ref><ref name="Zobodat" />
* Elisabeth Edtenhofferin (48 Jahre alt) sagte aus, dass ihr 1681 die alte Thurl während der Zeit des [[w:Wochenbett|Wochenbetts]] das Kind hätte wegnehmen wollen. Die Thurl wäre dann ein zweites Mal gekommen und hätte mit einem Striezel und drei Eiern versucht sie zu besänftigen.
* Elisabeth Edtenhofferin (48 Jahre alt) sagte aus, dass ihr 1681 die alte Thurl während der Zeit des [[w:Wochenbett|Wochenbetts]] das Kind hätte wegnehmen wollen. Die Thurl wäre dann ein zweites Mal gekommen und hätte mit einem Striezel und drei Eiern versucht sie zu besänftigen.
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* Maria Neumeyer (34) sagte aus, dass die Thurl vor ihr nicht geleugnet hätte, dass sie der Magd eine Kerze geben wollte.
* Maria Neumeyer (34) sagte aus, dass die Thurl vor ihr nicht geleugnet hätte, dass sie der Magd eine Kerze geben wollte.


=== Kostenaufstellung des Henkers ===
Diese Beschuldigungen reichten aus, um die alte Frau zum Tode zu verurteilen. Dass diese Hinrichtung auch stattgefunden hatte, belegen Unterlagen im Stadtarchiv in denen detailliert aufgelistet ist, welche Mahlzeiten ein [[w:Henker|Freimann (Henker)]] namens Lorenz, der eigens aus [[w:Kőszeg|Güns]] angereist kam, an den einzelnen Tagen seines Aufenthaltes in Pinkafeld verzehrt hatte und welche Kosten dadurch verursacht wurden. Nach diesen Unterlagen traf der Henker am 21. Juni 1688 in Pinkafeld ein, nachdem er von zwei Mitgliedern des Stadtrates von dort abgeholt worden war. Am 26. Juni wurde er wiederum von zwei Bürgern nach Güns zurückgebracht.<ref name="homma42" /><ref name="Zobodat" />
Diese Beschuldigungen reichten aus, um die alte Frau zum Tode zu verurteilen. Dass diese Hinrichtung auch stattgefunden hatte, belegen Unterlagen im Stadtarchiv in denen detailliert aufgelistet ist, welche Mahlzeiten ein [[w:Henker|Freimann (Henker)]] namens Lorenz, der eigens aus [[w:Kőszeg|Güns]] angereist kam, an den einzelnen Tagen seines Aufenthaltes in Pinkafeld verzehrt hatte und welche Kosten dadurch verursacht wurden. Nach diesen Unterlagen traf der Henker am 21. Juni 1688 in Pinkafeld ein, nachdem er von zwei Mitgliedern des Stadtrates von dort abgeholt worden war. Am 26. Juni wurde er wiederum von zwei Bürgern nach Güns zurückgebracht.<ref name="homma42" /><ref name="Zobodat" />


=== Ungereimtheiten bei den Datumsangaben ===
Eigenartig ist, dass die Datumsangabe des Verhöres (9. Juli 1688) nach jenem des Aufenthaltes des Henkers (21. bis 26. Juni 1688) liegt. Josef Karl Homma zweifelte daher in seiner Ausarbeitung die Datumsangabe des Aufenthaltes des Henkers an.<ref name="Zobodat" /> Wahrscheinlicher ist aber eher, dass die Datumsangabe des Verhörprotokolls nicht stimmt, denn die Aufstellung über die Ausgaben für den Henker enthält die Textstelle ''Denn 25. ditls. Freytag als Fastag. an Fisch unnd Khrapfen''. Der 25. Juni 1688 ist laut [[w:Ewiger Kalender|Ewigem Kalender]] tatsächlich ein Freitag,<ref>[http://www.karl-may-stiftung.de/kalender/ewkal.htm Ewiger Kalender], Webseite www.karl-may-stiftung.de, abgerufen am 31. August 2016</ref> daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass dieses Datum nicht stimmt.
Eigenartig ist, dass die Datumsangabe des Verhöres (9. Juli 1688) nach jenem des Aufenthaltes des Henkers (21. bis 26. Juni 1688) liegt. Josef Karl Homma zweifelte daher in seiner Ausarbeitung die Datumsangabe des Aufenthaltes des Henkers an.<ref name="Zobodat" /> Wahrscheinlicher ist aber eher, dass die Datumsangabe des Verhörprotokolls nicht stimmt, denn die Aufstellung über die Ausgaben für den Henker enthält die Textstelle ''Denn 25. ditls. Freytag als Fastag. an Fisch unnd Khrapfen''. Der 25. Juni 1688 ist laut [[w:Ewiger Kalender|Ewigem Kalender]] tatsächlich ein Freitag,<ref>[http://www.karl-may-stiftung.de/kalender/ewkal.htm Ewiger Kalender], Webseite www.karl-may-stiftung.de, abgerufen am 31. August 2016</ref> daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass dieses Datum nicht stimmt.


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