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[[Datei:Scan10014.JPG|mini|[[w:Peinliche Befragung|Peinliche Befragung]] einer der Hexerei verdächtigen Frau]] | [[Datei:Scan10014.JPG|mini|[[w:Peinliche Befragung|Peinliche Befragung]] einer der Hexerei verdächtigen Frau]] | ||
Weitere Hexenprozesse, bei denen mit Barbara Hönigschnablin, Rosina (Regina) Hörbmannin und Veronica Samerin zumindest drei Frauen angeklagt und zum Tode verurteilt wurden, fanden im Mai | Weitere Hexenprozesse, bei denen mit Barbara Hönigschnablin, Rosina (Regina) Hörbmannin und Veronica Samerin zumindest drei weitere Frauen angeklagt und zum Tode verurteilt wurden, fanden im Mai und Juli 1699 statt. Aus den Prozessakten lässt sich eine gewisse Dynamik der Geschehnisse herauslesen, die letztendlich zur Verurteilung der angeklagten Frauen führte. Da diese Angeklagten Opfer von Folter wurden und während dieser auch andere Personen der Hexerei beschuldigten, könnte es eventuell noch sein, dass es weitere Prozesse in Pinkafeld. Unterlagen über diese etwaigen Prozesse sind hingegen nicht im Stadtarchiv erhalten geblieben. | ||
Aus den Prozessunterlagen lassen sich folgende für den Prozessverlauf wichtige Ereignisse ermitteln: | |||
* 22. und 25. Mai 1699: | * 23. April 1699: An diesem Tag wurden fünf Frauen, darunter auch die späteren zu Tode verurteilten Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin, angeblich vom 15-jährigen Johannes Reck beim Sammeln von Kräutern im Umfeld der Stadt beobachtet. | ||
* 4. Juni 1699: Befragung von 12 Zeugen | * 22. und 25. Mai 1699: In zwei Verhören bezichtigte die angeklagte Barbara Hönigschnablin unter der Folter zahlreiche weitere Mitbürger, darunter auch vier der fünf Kräutersammlerinnen, der Hexerei. | ||
* 9. Juli 1699: | * 4. Juni 1699: Rosina Hörbmannin hätte am Abend dieses Tages laut Aussage des 20-jährigen Paul Reck, seinen Bruder Johannes wegen dessen Beobachtungen am 23. April mit dem Teufel bedroht. | ||
* 5. Juni 1699: Johannes Reck verfiel laut Aussage seines Dienstherrn Matthias Trärr am Morgen dieses Tages in einen Zustand, den man vielleicht mit [[w:Epilepsie|Epilepsie]] vergleichen bzw. erklären könnte, aus der mit Hilfe des Pfarrers wieder erwachte, und danach von Bedrohungen durch die vier der fünf Kräutersammlerinnen zu berichten. | |||
* 4. Juli 1699: Zu diesem Zeitpunkt befanden sich zumindest Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin bereits in Haft. Vermutlich kam es am 4. Juli zur Befragung von insgesamt 12 Zeugen, darunter auch von Johannes und Paul Reck sowie Matthias Trärr. | |||
* 9. Juli 1699: Unter Folter gestanden die beiden angeklagten Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin verschiedenste Delikte, die man ihnen vorwarf und beschuldigten weitere Personen der Hexerei. | |||
Über den weiteren Verlauf der Geschehnisse gibt es im Stadtarchiv Pinkafeld keine weitere Unterlagen. | |||
=== Verhöre der Barbara Hönigschnablin am 22. und 25. Mai 1699 === | === Verhöre der Barbara Hönigschnablin am 22. und 25. Mai 1699 === |