Hexenprozesse in Pinkafeld in den Jahren 1688 und 1699: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Zeugenvernehmung am 4. Juli sagte Johannes Reck aus, dass er, als er sich frühmorgens am 4. Juni hatte waschen wollen und er in das Wasser hineingeblickt hätte, wären ihm plötzlich die Maria Schreckin und die Duernerin (Rosina Hörbmannin) erschienen und hätten ihn zu würgen begonnen. Auch die Nererin und die Schmit Jodlin wären noch hinzugekommen. Außerdem sagte er weiter aus, dass ihn die Duernerin befohlen hätte, zu einem Stall nach [[Wiesfleck]] zu kommen. Da er sich zuerst geweigert hätte, bewarf sie ihn laut seiner Aussage mit drei grünen Weichseln, worauf er sich nicht mehr dagegen hätte wehren können. Beim Stall hätte er dann eine Ohrfeige von ihr bekommen, dass er aus der Nase geblutet hätte. Ferner hätte sie ihm mit dem Abwürgen gedroht, wenn er etwas erzählen würde.
Bei der Zeugenvernehmung am 4. Juli sagte Johannes Reck aus, dass er, als er sich frühmorgens am 4. Juni hatte waschen wollen und er in das Wasser hineingeblickt hätte, wären ihm plötzlich die Maria Schreckin und die Duernerin (Rosina Hörbmannin) erschienen und hätten ihn zu würgen begonnen. Auch die Nererin und die Schmit Jodlin wären noch hinzugekommen. Außerdem sagte er weiter aus, dass ihn die Duernerin befohlen hätte, zu einem Stall nach [[Wiesfleck]] zu kommen. Da er sich zuerst geweigert hätte, bewarf sie ihn laut seiner Aussage mit drei grünen Weichseln, worauf er sich nicht mehr dagegen hätte wehren können. Beim Stall hätte er dann eine Ohrfeige von ihr bekommen, dass er aus der Nase geblutet hätte. Ferner hätte sie ihm mit dem Abwürgen gedroht, wenn er etwas erzählen würde.


Unter der Folter gestand am 9. Juli die von Johannes Reck massiv belastete Rosina Hörbmannin, dass sie ihn verdorben hätte, sodass er willenlos gewesen sei und er, wenn sie gerufen hatte, gleich hätte kommen müssen.
Unter der Folter gestand am 9. Juli die von Johannes Reck massiv belastete Rosina Hörbmannin, dass sie ihn verdorben hätte, sodass er willenlos gewesen wäre und er, wenn sie gerufen hatte, gleich hätte kommen müssen.


=== Verhöre der Barbara Hönigschnablin am 22. und 25. Mai 1699 ===
=== Verhöre der Barbara Hönigschnablin am 22. und 25. Mai 1699 ===
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