Abfahrtsgeld aus Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Abfahrtsgeld von Kaisersteinbruch'''  
'''Abfahrtsgeld von Kaisersteinbruch'''  


Untertanen der [[Schloss Königshof|Herrschaft Königshof]] die aus dem [[Kaisersteinbruch|Heiligenkreuzer Steinbruch]] abwanderten und/oder Geldbeträge ausführten mussten ein [[Abfahrtsgeld]] bezahlen. Dies wird in einigen Aufzeichnungen der herrschaftlichen Einnahmen in Königshof dokumentiert.<ref>Archiv [[Mosonmagyarovar]]: ''Wahrhafter Auszug aus denen alten Rechnungen, wegen der von uralten Zeiten her ...''</ref>
Untertanen der [[Schloss Königshof|Herrschaft Königshof]] die aus dem [[Kaisersteinbruch|Heiligenkreuzer Steinbruch]] abwanderten und/oder Geldbeträge ausführten mussten ein [[Abfahrtsgeld]] bezahlen. Dies wird in einigen Aufzeichnungen der herrschaftlichen Einnahmen in Königshof dokumentiert.<ref>Archiv [[Mosonmagyarovar]]: ''Wahrhafter Auszug aus denen alten Rechnungen, wegen der von uralten Zeiten her ...''</ref><ref>Zu lesen in: Helmuth Furch, ''Historisches Lexikon Kaisersteinbruch, Abfahrtsgeld'', 1. Band, Kaisersteinbruch 2002.</ref>
 


Wahrhafter Auszug aus denen alten Rechnungen, wegen von uralten Zeiten her in Heiligenkreuzer Steinbruch von den Untertanen allda, sowohl [[Inland|inner Landt]] von jedem Gulden 3 Kreuzer und [[Ausland|außer des Landts]] v. jedem Gulden 6 Kr zur Herrschaft Königshof bezahlten Abfahrts-Geldern. Alß (auszugsweise)
Wahrhafter Auszug aus denen alten Rechnungen, wegen von uralten Zeiten her in Heiligenkreuzer Steinbruch von den Untertanen allda, sowohl [[Inland|inner Landt]] von jedem Gulden 3 Kreuzer und [[Ausland|außer des Landts]] v. jedem Gulden 6 Kr zur Herrschaft Königshof bezahlten Abfahrts-Geldern. Alß (auszugsweise)
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