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*31. Dezember 1926: Der PSK hatte eine Einladung der Prager Slavia für den 1. und 2. Jänner 1927 in die Hauptstadt der Tschechoslowakei erhalten. Die Einladung mußte jedoch vom PSK abgesagt werden, da das Tschechische Konsulat in Wien die Ausstellung der Sportvisa verweigerte. | *31. Dezember 1926: Der PSK hatte eine Einladung der Prager Slavia für den 1. und 2. Jänner 1927 in die Hauptstadt der Tschechoslowakei erhalten. Die Einladung mußte jedoch vom PSK abgesagt werden, da das Tschechische Konsulat in Wien die Ausstellung der Sportvisa verweigerte. | ||
*02. Februar 1927: '''Reginald Spevak wehrt sich gegen Gerüchte''' | |||
:Nach dem Spiel der Österreicher gegen die Tschechoslowakei am 29. Jänner 1927 bei der Europameisterschaft spielte Reginald Spevak nur in der ersten Hälfte. In der Presse war zu lesen, dass er wegen seiner Spielweise vom Verbandskapitän aus dem Spiel genommen worden sei. Hierzu schreibt Spevak in einem Leserbrief: "Ich wurde im Spiel gegen die Tschechoslowakei gegen Ende der ersten Halbzeit auf zwei Minuten ausgeschlossen, da ich nach Ansicht des Schiedsrichters die erlaubten Grenzen des harten Spieles überschritten hatte. Ich bezwecke mit diesen Zeilen nicht mein Spiel zu beschönigen oder zu entschuldigen, da ich selbst sehr genau weiß, daß ich im Falle der Notwendigkeit mit größter Härte den Gegner angehe. Daß im Kampfe um die Europameisterschaft nicht ich der einzige harte Spieler war, glaube ich, ist jedermann wohl bekannt. | |||
:Nun behaupten einige Wiener Blätter, daß ich für die zweite Halbzeit strafweise vom Verbandskapitän nicht mehr aufgestellt wurde. Davon ist mir persönlich jedoch nichts bekannt, und der Kapitän hätte mir die strafweise Nichtaufstellung wohl mitteilen müssen. Richtig ist, daß ich selbst dem Kapitän der Mannschaft Herbert Brück erklärt habe, in der zweiten Halbzeit nicht mehr zu spielen, um nicht durch einen eventuellen weiteren Ausschluß meiner Person die Mannschaft vielleicht zu schwächen, und wollte mich umkleiden. Herbert Brück bestand darauf, daß ich in Dreß bleibe, um im Falle einer Verletzung eines der unserigen Einspringen zu können. Von einer strafweisen Ausschließung kann daher keine Rede sein." | |||
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