Owanes Astouatzatur: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 17. Jänner 1685 wurde Owanes Astouatzatur sein Ansuchen bewilligt, zwanzig Jahre lang als einziger Händler der Stadt das "''Türkhische Getränk''" verkaufen zu dürfen, wobei er unter diesem nicht nur den Kaffee, sondern auch den Tee und das Scherbet<ref group="A">Sorbet oder Scherbet, abgeleitet vom türkischen Wort ''şerbet'', ist ein aus Fruchtsäften bereitetes Erfrischungsgetränk.</ref> zusammenfassen ließ<ref group="Einzelnachweis">vgl. Ulla Heise: ''Kaffee und Kaffeehaus'', 1987, S. 104</ref>. Nach Bewilligung dieser "Hoffreiheit"<ref group="A">Eine "Hoffreiheit" oder "Hofbefreiung" ist eine vom Hof bzw. durch den Kaiser oder Landesfürsten erteilte Gewerbegenehmigung.</ref>, ''das türkische Getränk, als Caffe, The und Scherbet, zu praeparieren'', eröffnete er (vermutlich) in dem "''Hachenbergischen Haus''", seinem damaligen Wohnhaus am [[Haarmarkt]] in der Stadt Wien (heute: Wien 1, Rotenturmstraße 14) ein "''Cave Gewölb''" (Kaffeegewölbe), das als das erste [[w:Wiener Kaffeehaus|Wiener Kaffeehaus]] gilt. Später übersiedelte Astouatzatur in das "''Schwanfelnersche Haus''" auf dem [[w:Stephansplatz (Wien)|Stephansplatz]], wo er um 1701 sein ''Cave Gewölb'' betrieb.
Am 17. Jänner 1685 wurde Owanes Astouatzatur sein Ansuchen bewilligt, zwanzig Jahre lang als einziger Händler der Stadt das "''Türkhische Getränk''" verkaufen zu dürfen, wobei er unter diesem nicht nur den Kaffee, sondern auch den Tee und das Scherbet<ref group="A">Sorbet oder Scherbet, abgeleitet vom türkischen Wort ''şerbet'', ist ein aus Fruchtsäften bereitetes Erfrischungsgetränk.</ref> zusammenfassen ließ<ref group="Einzelnachweis">vgl. Ulla Heise: ''Kaffee und Kaffeehaus'', 1987, S. 104</ref>. Nach Bewilligung dieser "Hoffreiheit"<ref group="A">Eine "Hoffreiheit" oder "Hofbefreiung" ist eine vom Hof bzw. durch den Kaiser oder Landesfürsten erteilte Gewerbegenehmigung.</ref>, ''das türkische Getränk, als Caffe, The und Scherbet, zu praeparieren'', eröffnete er (vermutlich) in dem "''Hachenbergischen Haus''", seinem damaligen Wohnhaus am [[Haarmarkt]] in der Stadt Wien (heute: Wien 1, Rotenturmstraße 14) ein "''Cave Gewölb''" (Kaffeegewölbe), das als das erste [[w:Wiener Kaffeehaus|Wiener Kaffeehaus]] gilt. Später übersiedelte Astouatzatur in das "''Schwanfelnersche Haus''" auf dem [[w:Stephansplatz (Wien)|Stephansplatz]], wo er um 1701 sein ''Cave Gewölb'' betrieb.


Nachdem ihm 1690 das Wiener Bürgerrecht verliehen worden war, hätte er nach den damaligen Gesetzen auf die  "Hoffreiheit" verzichten müssen, was er jedoch nicht tat. Stattdessen betrieb er sein ''Cave Gewölb'' weiterhin aufgrund der "Hoffreiheit". Die Verleihung von bürgerlichen Gewerbekonzession für die Bereitung und den Ausschank von „Theé, Caffeé, Schokolade u. derlei Sorbeten" durch die Stadt Wien an [[Isaac de Luca]], [[Andreas Pain]] und [[Philipp Rudolf Kämberg]] beendete de facto sein "Kaffeehaus-Monopol"<ref group="Einzelnachweis">Nach Ulla Heise: ''Kaffee und Kaffeehaus'', 1987, S. 104f. dürften diese Gewerbekonzessionen auch ein Seitenhieb des städtischen Patriziats gegen die Vielzahl der verschiedenen "Hofbefreiiungen" gewesen sein.</ref>. 1710 erreichte er zwar gemeinsam mit seiner Ehefrau eine Bestätigung seiner "Hoffreiheit" durch den Kaiser. Damit aber verbaute er sich endgültig die Möglichkeit, in die Genossenschaft der bürgerlichen Kaffeesieder, die sich inzwischen in der Stadt Wien gebildet hatte, aufgenommen zu werden.
Nachdem ihm 1690 das Wiener Bürgerrecht verliehen worden war, hätte er nach den damaligen Gesetzen auf die  "Hoffreiheit" verzichten müssen<ref group="A">Eine Hoffreiheit oder Hofbefreiung ist eine vom Hof bzw. durch den Kaiser oder Landesfürsten erteilte Gewerbegenehmigung. Sie gilt als Privileg, das für besondere Verdienste verliehen wird. Die (bürgerliche) Gewerbekonzession dagegen war ein städtisches Privileg. Für ihre Verleihung war das städtische Bürgerrecht erforderlich. Nach der damaligen Lage schlossen beide Privilegien einander aus, vgl. Birgit Schwaner: ''Das Wiener Kaffeehaus''. Legende Kultur Atmosphäre. Wien / Graz / Klagenfurt: Pichler Verlag 2007. ISBN 978-3-85431-435-6, S. 33</ref>, was er jedoch nicht tat. Stattdessen betrieb er sein ''Cave Gewölb'' weiterhin aufgrund der "Hoffreiheit". Die Verleihung von bürgerlichen Gewerbekonzession für die Bereitung und den Ausschank von „Theé, Caffeé, Schokolade u. derlei Sorbeten" durch die Stadt Wien an [[Isaac de Luca]], [[Andreas Pain]] und [[Philipp Rudolf Kämberg]] beendete de facto sein "Kaffeehaus-Monopol"<ref group="Einzelnachweis">Nach Ulla Heise: ''Kaffee und Kaffeehaus'', 1987, S. 104f. dürften diese Gewerbekonzessionen auch ein Seitenhieb des städtischen Patriziats gegen die Vielzahl der verschiedenen "Hofbefreiiungen" gewesen sein.</ref>. 1710 erreichte er zwar gemeinsam mit seiner Ehefrau eine Bestätigung seiner "Hoffreiheit" durch den Kaiser. Damit aber verbaute er sich endgültig die Möglichkeit, in die Genossenschaft der bürgerlichen Kaffeesieder, die sich inzwischen in der Stadt Wien gebildet hatte, aufgenommen zu werden.


== Letzte Lebensjahre und Tod ==
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