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:Nennungen sind bis Samstag, den 19. Februar 1927, 24.00 Uhr, unter Beischluss des Nenngeldes von | :Nennungen sind bis Samstag, den 19. Februar 1927, 24.00 Uhr, unter Beischluss des Nenngeldes von 2 Schilling pro Mannschaft an den Verband Wien I., Kohlmarkt 5, zu richten. | ||
2 Schilling pro Mannschaft an den Verband Wien I., Kohlmarkt 5, zu richten. | |||
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