Szabo-Jugend-Cup 1928/29: Unterschied zwischen den Versionen

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=Ausschreibung Szabo-Jugend-Cup 1928/29=
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*Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 16. Januar 1928 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".
*Die Ausschreibung des Szabo-Jugendwanderpreises erfolgt am 16. Januar 1929 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".




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:2. Teilnahmeberechtigung
:2. Teilnahmeberechtigung
:Teilnahmeberechtigt am Szabo-Preise sind alle Verbandsvereine des OeEHV mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet, sportunfallversichert, auf Herzbefund untersucht und im Besitz eines Spielerpasses sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1911 oder nach dem 31. Dezember 1914 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft am Szabo-Preise tätig sein. in deren Reihen nur Jugendliche (Eleven) beim OeEHV gemeldete Spieler tätig sind, teilnahmeberechtigt (Anmerkung: Als Jugendliche gelten derzeit alle Spieler, welche nach dem 1. Jänner 1909 inklusive geboren wurden).
:Teilnahmeberechtigt am Szabo-Preise sind alle Verbandsvereine des OeEHV mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet, sportunfallversichert, auf Herzbefund untersucht und im Besitz eines Spielerpasses sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1911 oder nach dem 31. Dezember 1914 geboren worden sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft am Szabo-Preise tätig sein.  


:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften  
:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften  
:Der Szabo-Wanderpreis  wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Meisterschaft von Österreich ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:  
:Der Szabo-Wanderpreis  wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Meisterschaft von Österreich ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen:  
:a) die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;  
:a) die Spielzeit beträgt nur zwei mal 15 Minuten mit einer Pause von 10 Minuten;  
:b) Aufstellung unversicherter und nicht herzunteresuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
:b) Aufstellung unversicherter und nicht herzuntersuchter Spieler, sowie solcher Spieler, welche die Altersgrenze über- oder unterschreiten (zu alt oder zu jung sind), zieht Punkteverlust nach sich;
:c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;   
:c) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;   
:d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.   
:d) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrpreisermäßigung zu beanspruchen.   
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:Genehmigt mit Präsidialentscheidung vom 12. Jänner 1929.  
:Genehmigt mit Präsidialentscheidung vom 12. Jänner 1929.  


*Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom 26. Jänner 1929 bekanntgegeben. Die Spiele laufen damit von 1. Februar 1929 bis 21. Februar 1929.  
*Die Auslosung wird in der Zeitung der Eishockeysport vom 26. Jänner 1929 bekanntgegeben. Die Spiele laufen damit von 1. Februar 1929 bis 21. Februar 1929. Tätsächlich liefen sie vom 5. Februar 1929 bis 11. März 1929.  




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