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=Geschichte= | |||
Der Jugend-Wanderpreis wurde in der Saison 1931/32 von [[Willi Moser]], langjähriges Vorstandsmitglied des [[Pötzleinsdorfer Sport Klub]] (PSK) und des späteren [[Eishockey Klub Engelmann]] (EKE), gestiftet. Da der Wiener Eislauf Verein in zwei aufeinanderfolgenden Jahren den Wanderpreis gewann (1931/32 und 1932/33), ging der Pokal in seinen Besitz über. Es war daher notwendig, einen neuen Pokal zu beschaffen. Der Österreichische Eishockeyverband (OeEHV) entschloss sich, den Pokal selbst zu beschaffen. Der Sieger des Jahres 1933/34 war der Wiener Eislauf Verein. Die größte Änderung in der bisherigen Laufzeit war bisher im dritten Jahr die Änderung der Spielzeit von zweimal 15 Minuten in dreimal 10 Minuten. | |||
=Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1935/36= | |||
Es nehmen in diesem Jahr sieben Jugendmannschaften aus sechs Vereinen teil. Mit dem Mödlinger Eislauf Club ist zum zweiten Mal ein Verein aus den österreichischen Bundesländern beim Jugend-Wanderpreis vertreten. | |||
==Teilnehmer:== | |||
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| [[Brigittenau]] | |||
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| [[Eishockey Klub Engelmann]] | |||
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| [[Sokol XX]] | |||
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| [[Mödlinger Eislauf Club]] | |||
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| [[Österreichischer Wintersport Club]] | |||
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| [[Wiener Athletiksport Club]] | |||
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| [[Wiener Bewegungssport Club]] | |||
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| [[Wiener Eislauf Verein]] | |||
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*Der HCW zieht eine Mannschaft zurück, ebenso der Reichsbund Wien. Damit sind nur noch 5 Mannschaften aus 5 Vereinen vertreten. | |||
==Eishockeyspiele== | |||
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!Datum !! Spielort!! Vereine!! Art !!Ergebnis!! Zuschauer!! Bemerkungen | |||
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Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV wurde mit dem Beschluss des Vorstandes vom 31. Jänner 1936 ausgeschrieben<ref>Zeitschrift der Eishockeysport", Jahrgang 1935/36, Seite 90</ref> | Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV wurde mit dem Beschluss des Vorstandes vom 31. Jänner 1936 ausgeschrieben<ref>Zeitschrift der Eishockeysport", Jahrgang 1935/36, Seite 90</ref> | ||
==Tabelle== | |||
*Spiele Gruppe A | *Spiele Gruppe A | ||
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*Entscheidungsspiel: | *Entscheidungsspiel: | ||
Das Entscheidungsspiel war auf den 21. März 1936 auf dem Engelmann-Platz in Wien angesetzt. Der WEV gewann das Spiel 3:0 gegen den EKE. In der Jugendmannschaft des WEV befanden sich jedoch zwei Spieler des Hockeyclubs Währing (HC Währing). In der Aufstellung des Verbandes über den Endstand der Verbandskonkurrenz 1935/36 steht dann unter Jugend-Wanderpreis: „Entscheidungsspiel EKE - WEV nicht ausgetragen, Sieger 1936 nicht ermittelt"<ref>"Der Eishockeysport, Ausgabe 14. März 1936</ref> In der Ausgabe vom 14. November 1936 wird im Artikel des Jugend-Referates eine Austellung der Jugend-Wettspiele veröffentlicht. Danach besteht die Jugendmannschaft des WEV jetzt als Team WEV/HCW. Nach den Statuten wäre der WEV damit nicht spielberechtigt gewesen und der EKE wäre der Sieger der Veranstaltung. Hierzu ist aber nichts ausgeführt. | Das Entscheidungsspiel war auf den 21. März 1936 auf dem Engelmann-Platz in Wien angesetzt. Der WEV gewann das Spiel 3:0 gegen den EKE. In der Jugendmannschaft des WEV befanden sich jedoch zwei Spieler des Hockeyclubs Währing (HC Währing). In der Aufstellung des Verbandes über den Endstand der Verbandskonkurrenz 1935/36 steht dann unter Jugend-Wanderpreis: „Entscheidungsspiel EKE - WEV nicht ausgetragen, Sieger 1936 nicht ermittelt"<ref>"Der Eishockeysport, Ausgabe 14. März 1936</ref> In der Ausgabe vom 14. November 1936 wird im Artikel des Jugend-Referates eine Austellung der Jugend-Wettspiele veröffentlicht. Danach besteht die Jugendmannschaft des WEV jetzt als Team WEV/HCW. Nach den Statuten wäre der WEV damit nicht spielberechtigt gewesen und der EKE wäre der Sieger der Veranstaltung. Hierzu ist aber nichts ausgeführt. | ||
'''Gewinner Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1935/6 Wiener Eislauf Verein''' | |||
==Ausschreibung Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1935/36== | |||
*Die Ausschreibung des Jugend-Wanderpreises des OeEHV erfolgt am 31. Jänner 1936 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport". | |||
:1. Art des Preises | |||
:Der Jugend-Wanderpreis des OeEHV ist ein vom OeEHV gestifteter Wanderpreis für Jugendmannschaften des OeEHV, der nach zweimaligen aufeinanderfolgenden und dreimaligen Siegen überhaupt in das endgültige Eigentum des siegenden Vereines übergeht. (Sieger 1934 WEV.) | |||
:2. Teilnahmeberechtigung | |||
:Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen. | |||
:An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1917 oder nach dem 31. Dezember 1919 geboren sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Wanderpreis tätig sein. | |||
:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften | |||
:Der Wanderpreis wird nach den Bestimmungen für die Spiele um die Wiener Meisterschaft Klasse II ausgetragen, doch gelten hiervon folgende Ausnahmen: | |||
:a) Die Spielzeit beträgt nur dreimal 10 Minuten mit je einer Pause von 10 Minuten; | |||
:b) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen; | |||
:c) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrtspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrermäßigung zu beanspruchen. | |||
:Es wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufstellung von Spielern, welche über keinen positiven Tauglichkeitsbefund verfügen, oder solcher Spieler, die die Altersgrenze über- oder unterschritten haben (zu alt oder zu jung sind), Punkteverlust nach sich zieht. | |||
:4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften | |||
:Gewinnt eine aus Spielern mehrerer Vereine zusammengesetzte Mannschaft den Preis endgültig, so wird derselbe unter den gleichen Bedingungen neuerlich ausgeschrieben. Bei Abgabe der Nennung von zusammengesetzten Mannschaften ist stets der Verein bekannt zu geben, der für diese Mannschaft verantwortlich ist und ihre Interessen gegenüber dem Verbande vertritt. Ein Wechsel dieses Vereines während eines Verbandsjahres ist nicht möglich. | |||
:5. Sieger, Ehrenzeichen | |||
:Der Jahressieger erhält vom Verbande neun Ehrenzeichen; sein Name wird auf dem Pokal eingraviert. Haben mehr als neun Spieler in den Kämpfen der Mannschaft des Jahressiegers mitgewirkt, so ist dieser berechtigt, für jene Spieler, welche mindestens in der Hälfte aller ausgetragenen Spiele tätig waren, und aus den erhaltenen neun Ehrenzeichen nicht beteilt werden konnten, weitere Ehrenzeichen auf eigene Kosten beim OeEHV anzufordern. | |||
:6. Schlussbestimmungen | |||
:Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den in den Regeln der LIHG um die Entscheidung | |||
:Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen. | |||
:Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 19. Jänner 1935, 24.00 Uhr, schriftlich an den OeEHV, Wien II, Praterstr. 8, Sekretariat im Café Fetzer, zu richten. Zeit und Ort der Auslosung wird noch bekannt gegeben werden. | |||
:In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV. | |||
*Die Auslosung für den Jugend-Wanderpreis des OeEHV findet am ? um 18.30 während der Sprechstunde des Jugendreferenten im Vorstand statt. Die ersten Spiele sollen noch im laufe der kommenden Woche stattfinden. Die Vertreter der teilnehmenden Mannschaften werden daher gebeten, diesbezüglich beim Referenten vorzusprechen.<ref>Der Eishockeysport 26. Jänner 1935</ref>) | |||
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