Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1935/36: Unterschied zwischen den Versionen

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| 09. Februar 1936  || Mödling  ||  Mödling Jug - WAC Jug || 2:1 ||  || 816
| 09. Februar 1936  || Mödling  ||  Mödling Jug - WAC Jug || 2:1 ||  || 816
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| 12. Februar 1936  || Wien, WEV-Platz ||ÖWSC Jug - WEV Jug    || 0:8 ||  ||  
| 12. Februar 1936  || Wien, WEV-Platz ||ÖWSC Jug - WEV Jug    ||0:8(0-4,0-2,0-2)
||  || 818
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| || Wien, WEV-Platz || WEV Jug - Brigittenau Jug || 12:0 ||  ||  
|15. Februar 1936 || Wien, Engelmann-Platz||EKE Jug - Sokol XX Jug||13-0(4-0,4-0,5-0)||  ||817
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|15. Februar 1936   || Wien, Engelmann-Platz ||EKE Jug - Sokol XX Jug ||13-0(4-0,4-0,5-0)||  ||  
|18. Februar 1936|| Wien, WEV-Platz || WEV Jug - Brigittenau Jug||12:0 (2-0,6-0,4-0)||  || NR ?
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| 19. Februar 1936  || Wien, Merkur-Platz  ||Sokol XX Jug - WAC Jug || 0:7 ||  || 815
| 19. Februar 1936  || Wien, Merkur-Platz  ||Sokol XX Jug - WAC Jug || 0:7 ||  || 815
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| 19. Februar 1936  || Mödling || EKE Jug - Mödling Jug  ||2:1  ||  ||  
| 19. Februar 1936  || Mödling || EKE Jug - Mödling Jug  ||2:1  ||  ||823
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| 19. Februar 1936  || Wien, WEV-Platz ||ÖWSC Jug - WBC Jug    || 0:1 ||  ||  
| 19. Februar 1936  || Wien, WEV-Platz ||ÖWSC Jug - WBC Jug    || 0:1 ||  ||829
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|21. Februar 1936  || Wien, Engelmann-Platz  || EKE Jug - WAC Jug  ||7:0 ||  ||  
|21. Februar 1936  || Wien, Engelmann-Platz  || EKE Jug - WAC Jug  ||7:0(3-0,1-0,3-0)||  || 824
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|21. Februar 1936  || Mödling   ||Mödling Jug - Sokol XX Jug   || 6:0 ||  ||  
|21. Februar 1936  || Mödling ||Mödling Jug - Sokol XX Jug||6:0 (3-0,1-0,2-0)||  ||825
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| 21. Februar 1936  || Wien, WEV-Platz  ||WBC Jug - WEV Jug  || 0:4 || ||  
| 21. Februar 1936  || Wien, WEV-Platz  ||WBC Jug - WEV Jug  || 0:4(0-2,0-1,0-1)|| ||826
 
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| 22. Februar 1936  || Wien, WEV-Platz  ||ÖWSC Jug - Brigittenau Jug  || 2:0 ||  ||  
| 22. Februar 1936  || Wien, WEV-Platz  ||ÖWSC Jug - Brigittenau Jug  || 2:0 ||  || 830
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| ohne  || Wien,  || Brigittenau Jug - WBC Jug  || n.gesp.  ||  ||  
| ohne  || Wien,  || Brigittenau Jug - WBC Jug  || n.gesp.  ||  ||  
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!Datum !! Spielort!! Vereine!! Art !!Ergebnis!! Zuschauer!! Bemerkungen
!Datum !! Spielort!! Vereine!! Art !!Ergebnis!! Zuschauer!! Bemerkungen
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|21. März 1936|| Wien, Engelmann-Platz ||EKE Jug. - WEV Jug. || J||0:3(1-0,1-0,1-0)|| ||s.u.   
|21. März 1936|| Wien, Engelmann-Platz ||EKE Jug. - WEV Jug./HCW Jug. || JW||0:3(1-0,1-0,1-0)|| ||s.u.   
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'''Spiel 21. März 1936 EKE Jug. - WEV Jug.'''
'''Spiel 21. März 1936 EKE Jug. - WEV Jug.'''
*Schiedsricher: Jambor
*Schiedsricher: Jambor
*Bei dem Spiel der Jugendmannschaften zwischen dem WEV und dem EKE um den Jugend-Wanderpreis siegte der WEV mit 3:0(1-0,1-0,1-0) Treffern. Der WEV war überlegen. Bei diesem  Endspiel um den Jugend-Pokal waren in der Mannschaft des WEV die Spieler Kulka und Engel eingesetzt, die für den HC Währing in der Meisterschaft spielten. Das Ergebnis konnte daher vom OeEHV nicht anerkannt werden. Weitere Informationen über die Verbandsentscheidung fehlen bzw. konnten bishe nicht gefunden werden.<ref>{{ANNO|wst|23|03|1936|7|Im Jugendspiel}}</ref>
*Bei dem Spiel der Jugendmannschaften zwischen dem WEV und dem EKE um den Jugend-Wanderpreis siegte der WEV mit 3:0(1-0,1-0,1-0) Treffern. Der WEV war überlegen. Bei diesem  Endspiel um den Jugend-Pokal waren in der Mannschaft des WEV die Spieler Kulka und Engel eingesetzt, die für den HC Währing in der Meisterschaft spielten. Das Ergebnis konnte daher vom OeEHV nicht anerkannt werden. Weitere Informationen über die Verbandsentscheidung fehlen bzw. konnten bisher nicht gefunden werden.<ref>{{ANNO|wst|23|03|1936|7|Im Jugendspiel}}</ref>




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==Ausschreibung Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1935/36==
==Ausschreibung Jugend-Wanderpreis des OeEHV 1935/36==


*Die Ausschreibung des Jugend-Wanderpreises des OeEHV erfolgt am 31. Jänner 1936 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".
*Die Ausschreibung des Jugend-Wanderpreises des OeEHV erfolgt am 01. Februar 1936 in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport".




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:2. Teilnahmeberechtigung
:2. Teilnahmeberechtigung
:Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen.  
:Teilnahmeberechtigt an den Spielen um den Jugend-Wanderpreis sind alle Verbandsvereine mit beliebig vielen Mannschaften. Auch Mannschaften, die aus Spielern zweier oder mehrerer Vereine zusammengesetzt sind, können teilnehmen.  
:An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1917 oder nach dem 31. Dezember 1919 geboren sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Wanderpreis tätig sein.   
:An den Spielen dürfen jedoch nur jene Spieler teilnehmen, welche beim OeEHV ordnungsgemäß gemeldet sind. Sie dürfen nicht vor dem 1. Jänner 1918 oder nach dem 31. Dezember 1920 geboren sein. Ein Spieler darf in einem Jahr nur in einer Mannschaft an den Kämpfen um den Wanderpreis tätig sein.   


:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften  
:3. Art der Austragung, besondere Vorschriften  
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:a) Die Spielzeit beträgt nur dreimal 10 Minuten mit je einer Pause von 10 Minuten;  
:a) Die Spielzeit beträgt nur dreimal 10 Minuten mit je einer Pause von 10 Minuten;  
:b) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;   
:b) die Platzwahl fällt dem bei der Auslosung an erster Stelle gezogenen Verein zu, doch hat der Verband das Recht, die Austragung der Spiele auf bestimmten Plätzen und zu bestimmten Zeiten anzuordnen;   
:c) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrtspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrermäßigung zu beanspruchen.
:c) bei Spielen, welche für eine Mannschaft ein Verlassen des Gemeindegebietes ihres Wohnsitzes verursachen, hat der Gegner ihnen die Fahrtspesen zu vergüten. Der reisende Verein ist jedoch verpflichtet, bei den Bundesbahnen, beziehungsweise bei den anderen Transportanstalten die Fahrt als Jugendwanderungen anzumelden und die hierfür eingeräumte Fahrermäßigung zu beanspruchen.
:Es wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufstellung von Spielern, welche über keinen positiven Tauglichkeitsbefund verfügen, oder solcher Spieler, die die Altersgrenze über- oder unterschritten haben (zu alt oder zu jung sind), Punkteverlust nach sich zieht.   
:d) an diesen Spielen sind auch ausländische Staatsbürger teilnahmeberechtigt.
:Es wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufstellung von Spielern, welche überhaupt keinen positiven Tauglichkeitsbefund nachweisen, oder solcher Spieler, die die Altersgrenze über- oder unterschritten haben (zu alt oder zu jung sind), Punkteverlust nach sich zieht.   


:4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften  
:4. Bestimmungen für kombinierte Mannschaften  
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:6. Schlussbestimmungen
:6. Schlussbestimmungen
:Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den in den Regeln der LIHG um die Entscheidung  
:Falls mehr als sechs Nennungen abgegeben werden, werden die Mannschaften vom Vorstande des OeEHV in Gruppen geteilt. Die Gruppensieger kämpfen nach den den Regeln der LIHG um die Entscheidung.
:Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung wird vom Wettspielreferate vorgenommen.  
:Die Auslosung, Terminfestlegung, sowie eine etwaige Platzbeistellung werden vom Jugendreferenen vorgenommen.  
:Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 19. Jänner 1935, 24.00 Uhr, schriftlich an den OeEHV, Wien II, Praterstr. 8, Sekretariat im Café Fetzer, zu richten. Zeit und Ort der Auslosung wird noch bekannt gegeben werden.
:Nenngeldfreie Nennungen sind bis längstens 03. Februar 1936, 20.00 Uhr, schriftlich an den OeEHV zu richten. Zeit und Ort der Auslosung: 03. Februar 1936 Verbandsheim.  
:In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.
:In allen in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet als letzte Instanz unanfechtbar der Vorstand des OeEHV.


*Die Auslosung für den Jugend-Wanderpreis des OeEHV findet am ?    um 18.30 während der Sprechstunde des Jugendreferenten im Vorstand statt. Die ersten Spiele sollen noch im laufe der kommenden Woche stattfinden. Die Vertreter der teilnehmenden Mannschaften werden daher gebeten, diesbezüglich beim Referenten vorzusprechen.<ref>Der Eishockeysport 26. Jänner 1935</ref>)
:Beschlossen in der Vorstandssitzung am 31. Jänner 1936.  
 
 
 
 
 
 


:Auslosung:
:Gruppe 1:
:1. Runde: MEC - WAC, EKE - Sokol XX,
:2. Runde: WAC - Sokol XX, MEC - EKE,
:3. Runde: EKE - WAC, Sokol XX - MEC,
:Gruppe 2:
:1. Runde: WBC - ÖWSC, WEV - Brigittenau,
:2. Runde: Brigittenau - ÖWSC, WEV - WBC,
:3. Runde: ÖWSC - WEV, WBC - Brigittenau,


=Einzelnachweise=
=Einzelnachweise=
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