Margaretha von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Thüring von Aarburg ==
== Thüring von Aarburg ==
Thüring von Aarburg war Bürger von [[w:Luzern|Luzern]], [[w:Bern|Bern]] und [[w:Brugg|Brugg]]. Er hatte um 1407 an der Universität [[w:Heidelberg|Heidelberg]] studiert und gehörte dem geistlichen Stand an. Am 8. November 1424 verzichtete er vor dem Rat in [[w:Luzern|Luzern]] auf seine Pfründe als Propst des [[w:Chorherrenstift St. Michael Beromünster|Chorherrenstiftes Beromünster]], nachdem er die Herrschaften Büron (Stammbesitz der Familie, heute Amt Sursee, Kanton Luzern), Gutenburg (heute Gemeinde Madiswil, Amtsbezirk Aarwangen, Kanton Bern) und Rued (heute Gemeinde Schlossrued, Bezirk Kulm, Kanton Aargau) als Lehen der [[w:Herzöge von Teck|Herzöge von Teck]] geerbt hatte. 1430 kauften er und Margaretha das Reichslehen [[w:Ruine Schenkenberg|Schenkenberg]] (heute Bezirk Brugg, Kanton Aargau), das sie 1451 an Hans von Baldegg und dessen Bruder Markwart weiterverkaufen mussten. Durch Margaretha erbte er außerdem [[w:Maienfeld|Maienfeld]] und alle Herrschaftsgebiete unterhalb der [[w:Thur (Rhein)|Thur]] aus der Erbschaft des letzten [[w:Elisabeth von Matsch|Grafen von Toggenburg]], die er nach ihrem Tod gemeinsam mit seiner Tochter am 10. August 1446<ref name ="burmeister2"/><nowiki/>an seinen Schwager Wolfhard von Brandis verkaufte<ref name ="burmeister4"/><nowiki/>. Aufgrund seiner Schulden war Thüring wiederholt zu Verpfändungen gezwungen, die mit Zustimmung Margarethas erfolgten<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 57</ref>. Thüring war auch [[w:Feme|Freischöffe der heimlichen westfälischen Femegerichte]].<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 53ff.</ref> Wegen seiner früheren Zugehörigkeit zum Dompitel Konstanz war Klingnau (seit 1415 unter der eidgenössischer Landeshoheit) als Pfandschaft des [[w:Bistum Konstanz|Bistums Konstanz]] an ihn verpfändet worden. Als er versuchte, diese Pfandschaft auf Lebenszeit in seinen Besitz zu bringen, war dies der Beginn eines schweren Konfliktes mit dem Bistum Konstanz (ca. 1436-1452). Nach Thürings Tod kam die Pfandschaft zunächst an seinen Schwiegersohn.<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 57f.</ref>
Thüring von Aarburg war Bürger von [[w:Luzern|Luzern]], [[w:Bern|Bern]] und [[w:Brugg|Brugg]]. Er hatte um 1407 an der Universität [[w:Heidelberg|Heidelberg]] studiert und gehörte dem geistlichen Stand an. Am 8. November 1424 verzichtete er vor dem Rat in [[w:Luzern|Luzern]] auf seine Pfründe als Propst des [[w:Chorherrenstift St. Michael Beromünster|Chorherrenstiftes Beromünster]], nachdem er die Herrschaften Büron (Stammbesitz der Familie, heute Amt Sursee, Kanton Luzern), Gutenburg (heute Gemeinde Madiswil, Amtsbezirk Aarwangen, Kanton Bern) und Rued (heute Gemeinde Schlossrued, Bezirk Kulm, Kanton Aargau) als Lehen der [[w:Herzöge von Teck|Herzöge von Teck]] geerbt hatte. 1430 kauften er und Margaretha das Reichslehen [[w:Ruine Schenkenberg|Schenkenberg]] (heute Bezirk Brugg, Kanton Aargau), das sie 1451 an Hans von Baldegg und dessen Bruder Markwart weiterverkaufen mussten. Durch Margaretha erbte er außerdem [[w:Maienfeld|Maienfeld]] und alle Herrschaftsgebiete unterhalb der [[w:Thur (Rhein)|Thur]] aus der Erbschaft des letzten [[w:Elisabeth von Matsch|Grafen von Toggenburg]], die er nach ihrem Tod gemeinsam mit seiner Tochter am 10. August 1446<ref name ="burmeister2"/><nowiki/> an seinen Schwager Wolfhard von Brandis verkaufte<ref name ="burmeister4"/><nowiki/>. Aufgrund seiner Schulden war Thüring wiederholt zu Verpfändungen gezwungen, die mit Zustimmung Margarethas erfolgten<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 57</ref>. Thüring war auch [[w:Feme|Freischöffe der heimlichen westfälischen Femegerichte]].<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 53ff.</ref> Wegen seiner früheren Zugehörigkeit zum Dompitel Konstanz war Klingnau (seit 1415 unter der eidgenössischer Landeshoheit) als Pfandschaft des [[w:Bistum Konstanz|Bistums Konstanz]] an ihn verpfändet worden. Als er versuchte, diese Pfandschaft auf Lebenszeit in seinen Besitz zu bringen, war dies der Beginn eines schweren Konfliktes mit dem Bistum Konstanz (ca. 1436-1452). Nach Thürings Tod kam die Pfandschaft zunächst an seinen Schwiegersohn.<ref>vgl. Karl Heinz Burmeister: ''Die fünf Töchter Graf Albrechts III.'', 2009, S. 57f.</ref>


== Leben ==
== Leben ==
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