Wolfhard von Brandis: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Nachdem die Herrschaft Blumenegg, zu der zu dieser Zeit auch die [[Sankt Gerold|Herrschaft Sankt Gerold]] gehörte, mit der gleichnamigen Burg bereits 1391 an seine Familie verpfändet worden war, kam sie 1416 endgültig an diese<ref name ="Kulturgut"/><nowiki/>. 1419 erhielt Wolfhard von Brandis außerdem die Vogtei über die [[Propstei Sankt Gerold (damals noch "Friesen")]]<ref group="A">Die Bezeichnung Friesen oder Friesental findet sich bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts für das [[w:Große Walsertal|Große Walsertal]]. Bis 1340 war sie auch für die spätere Propstei Sankt Gerold üblich.</ref> zu Lehen, in deren Geschichte später noch Nachfahren seiner Schwägerin Gräfin [[Katharina von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz]] eine Rolle spielten.<ref>vgl.[https://www.propstei-stgerold.at/fileadmin/filemanager/Dokumente/Wechselvolle_Propstei_detail_webversion.pdf Geschichte], Website Propstei Sankt Gerold</ref>. Als Freiherr von Blumenegg gehörte Wolfhard nun zu den "reichsunmittelbaren" Adeligen. 1430 belehnte König Siegmund Wolfhard V. mit einem Privileg, nach dem die Untertanen der Freiherren von Brandis nur vor einem von seinen Gerichten geklagt werden durften. 1417 hatte er bereits Wolfhard IV. mit dem Blutbann belehnt.<ref name ="Niederstätter">vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 167</ref>  
Nachdem die Herrschaft Blumenegg, zu der zu dieser Zeit auch die [[Sankt Gerold|Herrschaft Sankt Gerold]] gehörte, mit der gleichnamigen Burg bereits 1391 an seine Familie verpfändet worden war, kam sie 1416 endgültig an diese<ref name ="Kulturgut"/><nowiki/>. 1419 erhielt Wolfhard von Brandis außerdem die Vogtei über die [[Propstei Sankt Gerold|Propstei Sankt Gerold (damals noch "Friesen")]]<ref group="A">Die Bezeichnung Friesen oder Friesental findet sich bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts für das [[w:Große Walsertal|Große Walsertal]]. Bis 1340 war sie auch für die spätere Propstei Sankt Gerold üblich.</ref> zu Lehen, in deren Geschichte später noch Nachfahren seiner Schwägerin Gräfin [[Katharina von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz]] eine Rolle spielten.<ref>vgl.[https://www.propstei-stgerold.at/fileadmin/filemanager/Dokumente/Wechselvolle_Propstei_detail_webversion.pdf Geschichte], Website Propstei Sankt Gerold</ref>. Als Freiherr von Blumenegg gehörte Wolfhard nun zu den "reichsunmittelbaren" Adeligen. 1430 belehnte König Siegmund Wolfhard V. mit einem Privileg, nach dem die Untertanen der Freiherren von Brandis nur vor einem von seinen Gerichten geklagt werden durften. 1417 hatte er bereits Wolfhard IV. mit dem Blutbann belehnt.<ref name ="Niederstätter">vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 167</ref>  


Wolfhard von Brandis erwarb in den 1430er-Jahren den nördlichen Teil der Herrschaft Schellenberg. Nach dem Tod des Grafen [[w:Elisabeth von Matsch|Friedrich VII. von Toggenburg]] erbte er durch seine Frau die Herrschaft Maienfeld. Das dazugehörige [[w:Schloss Brandis (Maienfeld)|Schloss Maienfeld]] wurde in Schloss Brandis umbenannt. Gleichzeitig begann er damit, seine Besitzungen im heutigen Kanton Bern an die Reichsstadt Bern zu verkaufen.<ref name ="Niederstätter"/><nowiki/>
Wolfhard von Brandis erwarb in den 1430er-Jahren den nördlichen Teil der Herrschaft Schellenberg. Nach dem Tod des Grafen [[w:Elisabeth von Matsch|Friedrich VII. von Toggenburg]] erbte er durch seine Frau die Herrschaft Maienfeld. Das dazugehörige [[w:Schloss Brandis (Maienfeld)|Schloss Maienfeld]] wurde in Schloss Brandis umbenannt. Gleichzeitig begann er damit, seine Besitzungen im heutigen Kanton Bern an die Reichsstadt Bern zu verkaufen.<ref name ="Niederstätter"/><nowiki/>
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