Rudolfinische Hausordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Tod von Herzog Rudolf IV. traten Albrecht III. und Leopold III. gemeinsam seine Nachfolge an und dürften bis ca. 1373 zumindest nach außen hin eine einvernehmliche gemeinsame Herrschaft ausgeübt haben, wobei Albrecht III., vermutlich aufgrund seines höheren Alters, jedoch wesentlich präsenter wirkt. Nach einigen vertraglichen Vereinigungen zwischen den Brüdern, in denen sich zumindest andeutet, dass es ihnen nicht mehr gelang, eine einvernehmliche gemeinsame Herrschaft zu führen, wurde am 25. September 1379 im [[w:Stift Neuberg|Zisterzienserstift Neuberg]] bei [[w:Neuberg an der Mürz|Neuberg an der Mürz]] ein Hausvertrag geschlossen, in dem es zu einer Aufteilung der Herrschaften kam. Obwohl dieser Vertrag nach dem Tod von Leopold III. wieder außer Kraft gesetzt wurde, bildete er in der Folge die wesentliche Grundlage, auf die bei weitere Herrschaftsteilungen immer wieder zurückgegriffen wurde.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 178ff.</ref>
Nach dem Tod von Herzog Rudolf IV. traten Albrecht III. und Leopold III. gemeinsam seine Nachfolge an und dürften bis ca. 1373 zumindest nach außen hin eine einvernehmliche gemeinsame Herrschaft ausgeübt haben. Daraufhin sind einige vertragliche Vereinigungen zwischen den Brüdern belegt, in denen sich zumindest andeutet, dass es ihnen nicht mehr gelang, eine einvernehmliche gemeinsame Herrschaft zu führen. Am 25. September 1379 wurde zwischen ihnen schließlich im [[w:Stift Neuberg|Zisterzienserstift Neuberg]] bei [[w:Neuberg an der Mürz|Neuberg an der Mürz]] ein Hausvertrag geschlossen, in dem es zu einer Aufteilung der Herrschaften kam. Obwohl Albrecht III. diesen Vertrag nach dem Tod von Leopold III. wieder außer Kraft setzte, bildete er in der Folge die wesentliche Grundlage, auf die bei späteren Herrschaftsteilungen immer wieder zurückgegriffen wurde. Erst 1490 wurden die Herrschaften der Familie unter den Kaisern [[Friedrich III.]] und [[Maximilian I.]] endgültig wieder unter einer Herrschaft vereinigt.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 178ff.</ref>


== Literatur ==
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