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:Die Festsetzung der Spiele der 1. Runde wird versuchsweise der freien Vereinbarung zwischen den Vereinen überlassen. Bei Nichtbewährung werden die Wettspiele der übrigen Runden vom Referenten festgesetzt werden. | :Die Festsetzung der Spiele der 1. Runde wird versuchsweise der freien Vereinbarung zwischen den Vereinen überlassen. Bei Nichtbewährung werden die Wettspiele der übrigen Runden vom Referenten festgesetzt werden. | ||
*2. Austragungsort: Die Spiele sind im allgemeinen von den Vereinen anlässlich der Trainingsabende auf dem WEV-Platz zu absolvieren. Die Spiele gegen WEV, PSK, MEC, Stockerau und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen dieser Vereine auszutragen. Ausnahme für die Spiele gegen WEV, PSK und Mödling: siehe unter Mitteilung Nr. 1, Wettspielreferat, "Anmeldung von Wettspielen", Abschnitt D, § 2 Absatz 3, Ausnahme bezüglich der Rundentermine für Spiele gegen Stockerauer EV und St. Pölten: siehe vorstehenden Punkt 1. | *2. Austragungsort: Die Spiele sind im allgemeinen von den Vereinen anlässlich der Trainingsabende auf dem WEV-Platz zu absolvieren. Die Spiele gegen WEV, PSK, MEC, Stockerau und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen dieser Vereine auszutragen. Ausnahme für die Spiele gegen WEV, PSK und Mödling: siehe unter Mitteilung Nr. 1, Wettspielreferat, "Anmeldung von Wettspielen", Abschnitt D, § 2 Absatz 3, Ausnahme bezüglich der Rundentermine für Spiele gegen Stockerauer EV und St. Pölten: siehe vorstehenden Punkt 1. | ||
3. Fahrtvergütung: Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten. Mödling hat bei seinem Spiel gegen Stockerauer EV aus Eigenen zu tragen. | *3. Fahrtvergütung: Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten. Mödling hat bei seinem Spiel gegen Stockerauer EV aus Eigenen zu tragen. | ||
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