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== Aufstieg innerhalb des Adels == | == Aufstieg innerhalb des Adels == | ||
Gehörten sein Großvater und sein Vater, denen eine Karriere als landesfürstliche Verwalter im Herzogtum Krain und die Erwerbung von Grundbesitz gelang, noch dem niederen Lehens- oder Dienstadel an,<ref | Gehörten sein Großvater und sein Vater, denen eine Karriere als landesfürstliche Verwalter im Herzogtum Krain und die Erwerbung von Grundbesitz gelang, noch dem niederen Lehens- oder Dienstadel an,<ref name ="kropf25"/> schaffte es Andreas Baumkircher in den Landadel, auch wenn ihm keineswegs die Zeit blieb, diese Stellung dauerhaft auszubauen. Durch die vorübergehende Ernennung (ca. 1454-1465) zum Burggrafen und Gespan zu Preßburg stieg er in die erste Reihe der ungarischen Magnaten auf, mit der Erhebung in den erblichen Freiherrenstand 1463 durch den Kaiser gelang ihm der Aufstieg in den höheren Adel. Durch die Übernahme von Pflegschaften und Pfandschaften sowie Käufe konnte Baumkircher seine Besitzungen wesentlich vergrößern. Um 1466 erbte er von seinem Vater noch dessen Besitztümer im Herzogtum Krain. Mit dem Erwerb der Herrschaft Katsch bei Murau, die er [[Leutold von Stubenberg]] abkaufte<ref>Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000. S. 112</ref>, stieg er in die steirische Landstandschaft auf.<ref>vgl. Rudolf Kropf: ''Andreas Baumkircher als Grundherr''. In: Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 30f., S. 65 und 120f.</ref> 1464 verlobte Andreas Baumkircher seine Tochter Martha mit Leutolds Sohn Hanns, der ebenfalls dem steirischen Herrenstand angehörte.<ref>Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 127</ref> Die Besitzungen von Andreas Baumkircher waren über mehrere heutige Staaten verstreut: Kroatien, Österreich, Slowakei, Slowenien und Ungarn.<ref>vgl. Rudolf Kropf - Andreas Lehner (Hrsg.): ''Andreas Baumkircher'', 2013, S. 120f.</ref>. | ||
Nach seiner Hinrichtung gelang es seiner Familie nicht, alle seine Besitzungen zu behalten. So ging zum Beispiel sein Besitz im Herzogtum Krain in landesfürstliches Eigentum über<ref | Nach seiner Hinrichtung gelang es seiner Familie nicht, alle seine Besitzungen zu behalten. So ging zum Beispiel sein Besitz im Herzogtum Krain in landesfürstliches Eigentum über<ref name ="kropf25"/>, auch die Herrschaft Katsch fiel danach wieder an den Kaiser<ref>Elke Simon: Grundlagen, Möglichkeiten, Grenzen, 2000. S. 112</ref>. | ||
=== Freiherr von Schlaining, Kloster- und Stadtgründer === | === Freiherr von Schlaining, Kloster- und Stadtgründer === |
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