Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1931/32: Unterschied zwischen den Versionen

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*§ 5 Wettspieltermine
*§ 5 Wettspieltermine
Die Wettspieltermine werden durch den Verband festgesetzt, den Vereinen ist jedoch freigestellt, die Spiele auch schon vor dem festgesetzen Termin auszutragen. Das Recht der Terminfestsetzung steht dann dem platzwahlberechtigten Verein zu.
Die Wettspieltermine werden durch den Verband festgesetzt, den Vereinen ist jedoch freigestellt, die Spiele auch schon vor dem festgesetzten Termin auszutragen. Das Recht der Terminfestsetzung steht dann dem platzwahlberechtigten Verein zu.


*§ 6 Schiedsrichter
*§ 6 Schiedsrichter
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