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*§ 5 Wettspieltermine | *§ 5 Wettspieltermine | ||
Die Wettspieltermine werden durch den Verband festgesetzt, den Vereinen ist jedoch freigestellt, die Spiele auch schon vor dem | Die Wettspieltermine werden durch den Verband festgesetzt, den Vereinen ist jedoch freigestellt, die Spiele auch schon vor dem festgesetzten Termin auszutragen. Das Recht der Terminfestsetzung steht dann dem platzwahlberechtigten Verein zu. | ||
*§ 6 Schiedsrichter | *§ 6 Schiedsrichter |
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