Vertrag von Wien (1396): Unterschied zwischen den Versionen

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Nach ihrem Aufstieg in den Stand der Reichsfürsten im 13. Jahrhundert war es den Herzögen von Österreich, wie sich die Dynastie der Habsburger im Spätmittelalter nannte, im Gegensatz zu den meisten anderen Adelsfamilien im "Reich" gelungen, Realteilungen innerhalb ihrer Herrschaften zunächst zu verhindern. 1379 hatte Herzog Albrecht III. von Österreich jedoch mit seinem Bruder [[w:Leopold III. von Habsburg|Herzog Leopold III.]] den [[Vertrag von Neuberg an der Mürz|Neuberger Vertrag]] geschlossen, in welchem die Territorien aufgeteilt wurde.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 178-181</ref>  
Nach ihrem Aufstieg in den Stand der Reichsfürsten im 13. Jahrhundert war es den Herzögen von Österreich, wie sich die Dynastie der Habsburger im Spätmittelalter nannte, im Gegensatz zu den meisten anderen Adelsfamilien im "Reich" gelungen, Realteilungen innerhalb ihrer Herrschaften zunächst zu verhindern. 1379 hatte Herzog Albrecht III. von Österreich jedoch mit seinem Bruder [[w:Leopold III. von Habsburg|Herzog Leopold III.]] den [[Vertrag von Neuberg an der Mürz|Neuberger Vertrag]] geschlossen, in welchem die Territorien aufgeteilt wurde.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 178-181</ref>  


Nach dem Tod von Herzog Leopold III. (gefallen 1386 in der [[w:Schlacht bei Sempach|Schlacht bei Sempach]]) trat dessen ältester Sohn Wilhelm, der zu diesem Zeitpunkt noch sehr jung, aber bereits volljährig war, die Nachfolge an. Bereits am 10. Oktober 1386 akzeptierte er, mit Zustimmung der Landesherren, für sich und seine jüngeren Brüder, dass Albrecht III. als ihr Vormund die Alleinherrschaft über alle Territorien der Familie übernahm.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 188. Dass Wilhelms jüngerer Bruder [[w:Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]] erst im November 1386 dieser Regelung zustimmte, könnte ein Hinweis sein, dass er zu dieser Zeit ebenfalls bereits volljährig war.</ref> Nach dem Tod von Herzog Albrecht III. schloss Wilhelm mit dessen Sohn [[w:Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] unter Einbeziehung der Landstände auf der Grundlage des "Neuberger Vertrages" den [[Vertrag von Hollenburg (1395) (1396)|Vertrag von Hollenburg (1395)]]. Dieser regelte ihre gemeinsame Herrschaftsausübung. Wilhelm wurde [[w:Senioratsrecht|Senioratsrecht]] (mit Einschränkungen) zuerkannt.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 194</ref>
Nach dem Tod von Herzog Leopold III. (gefallen 1386 in der [[w:Schlacht bei Sempach|Schlacht bei Sempach]]) trat dessen ältester Sohn Wilhelm, der zu diesem Zeitpunkt noch sehr jung, aber bereits volljährig war, die Nachfolge an. Bereits am 10. Oktober 1386 akzeptierte er, mit Zustimmung der Landesherren, für sich und seine jüngeren Brüder, dass Albrecht III. als ihr Vormund die Alleinherrschaft über alle Territorien der Familie übernahm.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 188. Dass Wilhelms jüngerer Bruder [[w:Leopold IV. (Habsburg)|Leopold IV.]] erst im November 1386 dieser Regelung zustimmte, könnte ein Hinweis sein, dass er zu dieser Zeit ebenfalls bereits volljährig war.</ref> Nach dem Tod von Herzog Albrecht III. schloss Wilhelm mit dessen Sohn [[w:Albrecht IV. (Österreich)|Albrecht IV.]] unter Einbeziehung der Landstände auf der Grundlage des "Neuberger Vertrages" den [[Vertrag von Hollenburg (1395)|Vertrag von Hollenburg (1395)]]. Dieser regelte ihre gemeinsame Herrschaftsausübung. Wilhelm wurde [[w:Senioratsrecht|Senioratsrecht]] (mit Einschränkungen) zuerkannt.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 194</ref>


== Der Vertrag von Wien (1396) ==
== Der Vertrag von Wien (1396) ==

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