Wiener Eishockey-Meisterschaft 1934/35: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Spiel 22. Jänner 1935 Arsenal - WSV M-Spiel'''
'''Spiel 22. Jänner 1935 Arsenal - WSV M-Spiel'''
*Schiedsrichter:  
*Schiedsrichter: Egger
*Die Tore für Arsenal schossen Dinstl, Taschwer und Fruhsdorfer, für den WSV Mab, Markus und Lambof. 400 Zuschauer waren zu dem Spiel gekommen.  
*Die Tore für Arsenal schossen Dinstl, Taschwer und Fruhsdorfer, für den WSV Mab, Markus und Lambof. 400 Zuschauer waren zu dem Spiel gekommen.  


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|15. Jänner 1935  || Wien, Weimarer-Platz|| WBC II - Arsenal II ||||8:0 |M| ||
|15. Jänner 1935  || Wien, Weimarer-Platz|| WBC II - Arsenal II ||||8:0 |M| ||
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|16. Jänner 1935||Wien, WAF-Platz|| MEC II - ÖWSC-WAF II || M || ? || ||  
|16. Jänner 1935||Wien, WAF-Platz|| MEC II - ÖWSC-WAF II || M || 1:3 || || Fantl
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|25. Jänner 1935  || Mödling || WBC II - MEC II|| M||2:6 || ||Jambor
|25. Jänner 1935  || Mödling || WBC II - MEC II|| M||2:6 || ||Jambor
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|30. Jänner 1935 ||Mödling  ||Arsenal II - MEC II || M  ||1:12  || ||Focke
|30. Jänner 1935 ||Mödling  ||Arsenal II - MEC II || M  ||1:12  || ||Focke
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|12. Februar 1935 ||Wien, Arsenal-Platz  ||Arsenal II - ÖWSC-WAF II || M  ||?  || ||
|12. Februar 1935 ||Wien, Arsenal-Platz  ||Arsenal II - ÖWSC-WAF II || M  ||?  || ||Dr. Ceipek
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*Die Ausschreibung der Eishhockey-Meisterschaft 1934/35 beschränkt sich in dieser Saison in der ersten Veröffentlichung auf die Wiener Meisterschaften  und die Provinzmeisterschaften. Die Ausschreibung der Meisterschaft von Österreich soll später erfolgen.<ref>Der Eishockeysport 03. November 1934</ref>  
*Die Ausschreibung der Eishhockey-Meisterschaft 1934/35 beschränkt sich in dieser Saison in der ersten Veröffentlichung auf die Wiener Meisterschaften  und die Provinzmeisterschaften. Die Ausschreibung der Meisterschaft von Österreich soll später erfolgen.<ref>Der Eishockeysport 03. November 1934</ref>  
*Durch die den Beschluss des OeEHV, bei Wettspielen auch zwei Schiedsrichter einzusetzen, werden die Bestimmungen der Wiener Meisterschaft noch einmal verändert. Die Änderungen sind im nachstehenden Text bereits eingearbeitet.<ref>Der Eishockeysport 24. November 1934</ref>


'''Bestimmungen der Wiener Meisterschaft'''
'''Bestimmungen der Wiener Meisterschaft'''
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:§ 8 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht
:§ 8 Regeln, Schiedsrichter, Spielbericht
:Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des OeEHV auszutragen.
:Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des OeEHV auszutragen.
:Die Schiedsrichter für jedes einzelne Spiel werden vom Verbande bestimmt. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter oder Schiedsrichter zugelassen, die in der Liste der Internationalen Schiedsrichter von der Ligue Internationale de Hockey sur Glace geführt werden (Ausnahme siehe 4. Absatz dieses § 8). Die vom Verbande entsendenden Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden. Für den Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Pflichtkarten zu hinterlegen.  
:Die Schiedsrichter für jedes einzelne Spiel werden vom Verbande bestimmt. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter oder Schiedsrichter zugelassen, die in der Liste der Internationalen Schiedsrichter von der Ligue Internationale de Hockey sur Glace geführt werden (Ausnahme siehe 4. Absatz dieses § 8). Die vom Verbande entsendenden Schiedsrichter müssen bedingungslos anerkannt werden. Für den Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Pflichtkarten zu hinterlegen. Werden zwei Schiedsrichter angefordert, sind für jeden der beiden je zwei Pflichtkarten zu hinterlegen.  
:Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder es erkrankt der amtierende plötzlich,  ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten bzw. weiter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der zur Leitung eines Spieles bestimmte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginnes (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute der Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Die Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Von dieser Bestimmung gibt es jedoch folgende Ausnahme: Bei Spielen, bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste, kann auch ein Nichtverbandsschiedsrichter nach Einigung unter den beiden beteiligten Vereinen tätig sein, wenn der vom Verbande bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen ist und kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist.  
:Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen oder es erkrankt der amtierende plötzlich,  ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten bzw. weiter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsrecht steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Ist der zur Leitung eines Spieles bestimmte Schiedsrichter zur Zeit des festgesetzten Spielbeginnes (ohne Wartezeit) noch nicht am Platze, haben die Vereine unverzüglich den Ersatzschiedsrichter zu bestimmen, so dass dieser in der zehnten Minute der Wartezeit seine Tätigkeit aufnehmen kann. Die Austragung eines Meisterschaftsspieles unter Leitung eines Nichtverbandsschiedsrichters ist unzulässig. Wenn zwei Schiedsrichter nominiert sind und einer der beiden nicht erscheint oder infolge plötzlicher Erkrankung nicht amtieren kann, so ist das Spiel vom zweiten Schiedsrichter allein zu leiten. Erscheint keiner der beiden nominierten Schiedsrichter, so gelten die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, d.h., es ist nur ein Ersatzschiedsrichter zu wählen. Wenn nur ein Schiedsrichter angefordert war, darf nur ein Schiedsrichter amtieren. Von dieser Bestimmung gibt es jedoch folgende Ausnahme: Bei Spielen, bei denen ein Verein zum Austragungsorte hinreisen musste, kann auch ein Nichtverbandsschiedsrichter nach Einigung unter den beiden beteiligten Vereinen tätig sein, wenn der vom Verbande bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen ist und kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist.  
:Jeder Verein hat am Saisonbeginn vom OeEHV eine Anzahl Spielberichtsformulare anzusprechen.  
:Jeder Verein hat am Saisonbeginn vom OeEHV eine Anzahl Spielberichtsformulare anzusprechen.  
:Der das Spiel durchführende Verein hat vor Beginn des Spieles dem Schiedsrichter das von beiden Vereinen ordnungsmässig ausgefüllte Formular (samt den Spielerpässen) zu übergeben und hat nach Beendigung des Spieles vom Schiedsrichter das von diesem ergänzte und gefertigte, bzw. mit allfälligen Anmerkungen versehene Formular (sowie die Spielerpässe) wieder abzuverlangen. Dieser Spielbericht ist vom durchführenden Verein dem OeEHV bis längstens zur nächsten MOBA-Sitzung bei sonstiger Strafe einzusenden.
:Der das Spiel durchführende Verein hat vor Beginn des Spieles dem Schiedsrichter das von beiden Vereinen ordnungsmässig ausgefüllte Formular (samt den Spielerpässen) zu übergeben und hat nach Beendigung des Spieles vom Schiedsrichter das von diesem ergänzte und gefertigte, bzw. mit allfälligen Anmerkungen versehene Formular (sowie die Spielerpässe) wieder abzuverlangen. Dieser Spielbericht ist vom durchführenden Verein dem OeEHV bis längstens zur nächsten MOBA-Sitzung bei sonstiger Strafe einzusenden.
:Folgt der Schiedsrichter dem Verein aus irgend einem Grunde den Spielbericht (Spielerpass) nicht aus, so hat sich dieser zu seiner Deckung die Übernahme des Spielberichtes (Spielerpasses ) von diesem Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Damit ist die Verpflichtung zur termingerechten Weiterleitung des Spielberichtes (Spielerpasses) an den OeEHV auf den Schiedsrichter übergegangen.   
:Folgt der Schiedsrichter dem Verein aus irgend einem Grunde den Spielbericht (Spielerpass) nicht aus, so hat sich dieser zu seiner Deckung die Übernahme des Spielberichtes (Spielerpasses ) von diesem Schiedsrichter bestätigen zu lassen. Damit ist die Verpflichtung zur termingerechten Weiterleitung des Spielberichtes (Spielerpasses) an den OeEHV auf den Schiedsrichter übergegangen.   
 
:Sind zwei Schiedsrichter nominiert, so finden die Zusatzbestimmungen für die "Vorschriften der Schiedsrichter" und die "Vorschriften für die Vereine" sinngemäße Anwendung. 


:§ 9 Beglaubigungen von Wettspielen
:§ 9 Beglaubigungen von Wettspielen
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==Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1934/35==
==Durchführungsbestimmungen der Wiener Meisterschaft 1934/35==
:Die Durchführungsbestimmungen werden in der Ausgabe der Verbandszeitschrift "Der Eishockeysport" vom 03. November 1934 bekanntgegeben:


:1. Klasseneinteilung
:1. Klasseneinteilung
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:Ist zu einem eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden, wobei die Bestimmungen des obenangeführten Absatzes 5 eingehalten wurden, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen.   
:Ist zu einem eines niederösterreichischen Vereines der Gegner am Austragungsort eingetroffen und das Spiel kann ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht ausgetragen werden, wobei die Bestimmungen des obenangeführten Absatzes 5 eingehalten wurden, sind die Fahrtkosten für das neuerlich angesetzte Spiel von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen.   


:Die Durchführungsbestimmungen wurden in der Ausgabe der Verbandszeitschrift "Der Eishockeysport" vom 03. November 1934 bekanntgegeben:
*Durch das Ausscheiden von CEV und Rbd Wien aus dem Verband wird der Rbd St. Pölten der Klasse 2, Gruppe A, zugeteilt.<ref>Der Eishockeysport 15. Dezember 1934</ref>
*Auf Grund der eingegangenen Meldungen zur Wiener Meisterschaft wird die Klasse 2, Gruppe B in B/A und B/B unterteilt. Die Sieger beider Gruppen steigen in die Gruppe A der 2. Klasse auf.<ref>Der Eishockeysport 15. Dezember 1934</ref>




==Terminauslosung==
:Die Auslosung der Spiele der 1. Klasse der Wiener Meisterschaft wird in der Ausgabe der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 2. Dezember 1933 veröffentlicht. Die Auslosung der Gruppen A und B der Klasse 2 und der Reservemeisterschaft erfolgt am 9. Dezember 1933.
:Am 16. Dezember erfolgt eine Berichtigung zur 1. Klasse.


'''Klasse 2 Gruppe B neuer Spielablauf'''
==Auslosung, Spieltermine==
:Auf ersuchen der Mannschaften in der Gruppe B der 2. Klassen werden Hin- und Rückspiele stattfinden.  
*Die Auslosung der Spiele der 1. Klasse der Wiener Meisterschaft wird in der Ausgabe der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 24. November 1934 veröffentlicht. Es werden keine Rundentermine, sondern feste Termine veröffentlicht, da ja nach dem Zwischenergebnis der zweite Teil der Spiele nach den neuen Bestimmungen noch festgelegt werden muss.  
:1. Runde, Endtermin 31.12.1933: Rbd St. Pölten - Alt-Turm, Rbd Mauer - Rbd Wien,
 
:2. Runde, Endtermin 06.01.1934: Alt-Turm - Rbd Mauer, Rbd Wien - Rbd St. Pölten
*Die Auslosung der Gruppen A und B der Klasse 2 und der Reservemeisterschaft erfolgt am 15. Dezember 1934 in der Verbandszeitschrift.  
:3. Runde, Endtermin 12.01.1934: Rbd St. Pölten - Rbd Mauer, Alt-Turm - Rbd Wien,
 
:4. Runde, Endtermin 17.01.1934: Alt-Turm - Rbd St. Pölten, Rbd Wien - Rbd Mauer,
*Die Auslosung der Reserve-Meisterschaft wird am 12. Jänner 1935 veröffentlicht.<ref>Der Eishockeysport 12. Jänner 1935</ref>
:5. Runde, Endtermin 22.01.1934: Rbd Mauer - Alt-Turm, Rbd St. Pölten - Rbd Wien,
 
:6. Runde, Endtermin 28.01.1934: Rbd Mauer - St. Pölten, Rbd Wien - Alt-Turm,




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