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:§ 3 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen | :§ 3 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen | ||
:Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an erster Selle placiere Verein erhält den Titel "Wiener Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen beteilen zu können. Gewinnt der Wiener Meister die Meisterschaft von Österreich, unterbleibt die Ausgabe der Ehrenzeichen für die Wiener Meisterschaft. | :Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an erster Selle placiere Verein erhält den Titel "Wiener Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen beteilen zu können. Gewinnt der Wiener Meister die Meisterschaft von Österreich, unterbleibt die Ausgabe der Ehrenzeichen für die Wiener Meisterschaft. | ||
:Die in der 2. Klasse Gruppe A und 2. Klasse Gruppe B bei Endstand der Meisterschaft an erster Stelle placierten Vereine erhalten die Titel "Sieger der 2. Klasse Gruppe A" bzw. "Sieger der 2. Klasse Gruppe B", sowie das Recht des Aufstieges in die nächsthöhere Klasse. | :Die in der 2. Klasse Gruppe A und 2. Klasse Gruppe B bei Endstand der Meisterschaft an erster Stelle placierten Vereine erhalten die Titel "Sieger der 2. Klasse Gruppe A 19.." bzw. "Sieger der 2. Klasse Gruppe B 19..", sowie das Recht des Aufstieges in die nächsthöhere Klasse. | ||
:§ 4 Aufstieg und Abstieg | :§ 4 Aufstieg und Abstieg | ||
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:b) Knaben (das sind 14jährige oder Jüngere), ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben oder nicht; | :b) Knaben (das sind 14jährige oder Jüngere), ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Tauglichkeitsbefund vorgelegt haben oder nicht; | ||
:c) Jünglinge (das sind Fünfzehnjährige oder Sechzehnjährige), wenn sie außer dem positiven Tauglichkeitsbefund nicht die im § 11 verlangte spezielle Bewilligung des OeEHV besitzen; | :c) Jünglinge (das sind Fünfzehnjährige oder Sechzehnjährige), wenn sie außer dem positiven Tauglichkeitsbefund nicht die im § 11 verlangte spezielle Bewilligung des OeEHV besitzen; | ||
:d) Junioren (das sind Siebzehnjährige und Achtzehnjährige), deren Tauglichkeitsbefunde nur auf "für | :d) Junioren (das sind Siebzehnjährige und Achtzehnjährige), deren Tauglichkeitsbefunde nur auf "für Jugendbewerbe geeignet" lauten; sie sind nur dann spielberechtigt, wenn ihre Tauglichkeitsbefunde auf "für Seniorenbewerbe geeignet" lauten. | ||
:Die Tauglichkeitsbefunde, bzw. die Bewilligung nach Punkt c) müssen vor dem betreffenden Spiel ausgestellt sein. | :Die Tauglichkeitsbefunde, bzw. die Bewilligung nach Punkt c) müssen vor dem betreffenden Spiel ausgestellt sein. | ||
:Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem OeEHV suspendiert. | :Tritt eine Mannschaft vor Spielschluss ab oder wird das Spiel aus Verschulden einer Mannschaft oder eines Vereines abgebrochen, sind alle Spieler bis zu ihrem Erscheinen vor dem OeEHV suspendiert. | ||
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:§ 15 Reservemeisterschaften | :§ 15 Reservemeisterschaften | ||
:Der Verband kann neben diesen Meisterschaftsbewerb auch einen Bewerb für die zweiten Mannschaften und eventuell auch weiteren Mannschaften der teilnehmenden Vereine austragen | :Der Verband kann neben diesen Meisterschaftsbewerb auch einen Bewerb für die zweiten Mannschaften und eventuell auch weiteren Mannschaften der teilnehmenden Vereine austragen lassen. Titel und Preise werden in diesem Bewerbe nicht gegeben. Diese Mannschaften werden gegebenenfalls ebenso in Klassen geteilt, doch ist die Klasseneinteilung der ersten Mannschaft hier nur richtungsgebend, nicht ausschließlich bestimmend. | ||
:Die Bestimmungen der Meisterschaft haben analog auch in diesem Bewerbe Geltung. Eine Beschränkung der Teilnahme der Spieler der ersten Mannschaft an den Wettkämpfen der Reservemannschaft besteht wohl nicht, aber die Spieler der ersten Mannschaft sollen in diesen Spielen tunlichst nicht aufgestellt werden. | :Die Bestimmungen der Meisterschaft haben analog auch in diesem Bewerbe Geltung. Eine Beschränkung der Teilnahme der Spieler der ersten Mannschaft an den Wettkämpfen der Reservemannschaft besteht wohl nicht, aber die Spieler der ersten Mannschaft sollen in diesen Spielen tunlichst nicht aufgestellt werden. | ||
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