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== Catharina als Gräfin von Görz == | == Catharina als Gräfin von Görz == | ||
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Heinrich IV. hatte am 26. Dezember 1436 in [[w:St. Veit an der Glan|St. Veit an der Glan]] mit [[Kaiser Friedrich III.|Herzog Friedrich V. von Österreich, dem späteren Kaiser Friedrich III.]], den Erbvertrag mit den Habsburgern vom 7. Juli 1394 erneuert. Am 14. März 1437 schloss er in [[w:Oberdrauburg|Oberdrauburg]] einen Erbvertrag mit den Grafen [[Friedrich | Heinrich IV. hatte am 26. Dezember 1436 in [[w:St. Veit an der Glan|St. Veit an der Glan]] mit [[Kaiser Friedrich III.|Herzog Friedrich V. von Österreich, dem späteren Kaiser Friedrich III.]], den Erbvertrag mit den Habsburgern vom 7. Juli 1394 erneuert. Am 14. März 1437 schloss er in [[w:Oberdrauburg|Oberdrauburg]] einen Erbvertrag mit den Grafen [[Friedrich (Cilli)|Friedrich II.]] und [[Ulrich II. (Cilli)|Ulrich II. von Cilli]], mit dem der Vertrag von St. Veit de facto aufgehoben wurde.<ref>Vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 224 und S. 233f.</ref> Seine neue Ehe, durch die er doch noch Erben hatte, dürfte somit weder dem späteren Kaiser noch dem Grafen von Cilli zugesagt haben. | ||
1443 wurde der Erbvertrag mit Friedrich III. erneut bestätigt, als Gegenleistung anerkannte dieser die [[w:Reichsunmittelbarkeit|Reichsunmittelbarkeit]] der Grafen von Görz. In diesem Jahr kam es außerdem zum ersten Ehekonflikt zwischen Catharina und Heinrich. Da er ihr angeblich eine standesgemäße Ausstattung verweigerte, ließ sie ihn auf [[Schloss Bruck (Lienz)|Schloss Bruck]] gefangen nehmen. Nach seiner Befreiung durch Graf Ulrich II. von Cilli und unter dessen Vermittlung und der des Bischofs von Brixen kam es am 21. Oktober 1443 zu einer Vereinbarung, nach der Catharina die [[Ruine Grünburg (Hermagor)|Grünburg im Gailtal]] als Residenz erhielt. Am 11. Dezember 1443 verlobte Heinrich außerdem seinen Sohn Johann mit Elisabeth, einer Tochter von Graf Ulrich, wobei er diesem auch die Vormundschaft über seine Söhne abtreten musste.<ref>vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 234</ref> Nach ergebnislosen Verhandlungen am Hof von Friedrich III. in St. Veit an der Glan, die Heinrich IV. am 12. Jänner 1444 mit seiner Abreise beendet, blieb Catharina zunächst am Hof des Königs, um dort ihre Sache zu vertreten, ehe sie sich auf die Grünburg im Gailtal zurückzog. Als Heinrich sie in der Folge mehrmals aufforderte, die Ehegemeinschaft mit ihm wieder aufzunehmen, weigerte sie sich.<ref>vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 235</ref> | 1443 wurde der Erbvertrag mit Friedrich III. erneut bestätigt, als Gegenleistung anerkannte dieser die [[w:Reichsunmittelbarkeit|Reichsunmittelbarkeit]] der Grafen von Görz. In diesem Jahr kam es außerdem zum ersten Ehekonflikt zwischen Catharina und Heinrich. Da er ihr angeblich eine standesgemäße Ausstattung verweigerte, ließ sie ihn auf [[Schloss Bruck (Lienz)|Schloss Bruck]] gefangen nehmen. Nach seiner Befreiung durch Graf Ulrich II. von Cilli und unter dessen Vermittlung und der des Bischofs von Brixen kam es am 21. Oktober 1443 zu einer Vereinbarung, nach der Catharina die [[Ruine Grünburg (Hermagor)|Grünburg im Gailtal]] als Residenz erhielt. Am 11. Dezember 1443 verlobte Heinrich außerdem seinen Sohn Johann mit Elisabeth, einer Tochter von Graf Ulrich, wobei er diesem auch die Vormundschaft über seine Söhne abtreten musste.<ref>vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 234</ref> Nach ergebnislosen Verhandlungen am Hof von Friedrich III. in St. Veit an der Glan, die Heinrich IV. am 12. Jänner 1444 mit seiner Abreise beendet, blieb Catharina zunächst am Hof des Königs, um dort ihre Sache zu vertreten, ehe sie sich auf die Grünburg im Gailtal zurückzog. Als Heinrich sie in der Folge mehrmals aufforderte, die Ehegemeinschaft mit ihm wieder aufzunehmen, weigerte sie sich.<ref>vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 235</ref> |
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