Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft 1937/38: Unterschied zwischen den Versionen

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==Ausschreibung der Provinz-Meisterschaft 1937/38==
==Ausschreibung der Provinz-Meisterschaft 1937/38==


Die Ausschreibung der Provinz-Meisterschaft erfolgt zusammen mit der Wiener Meisterschaft. <ref>Der Eishockeysport vom 31. Oktober 1936</ref>  
Der Vorstand des OeEHV hat in seiner Vorstandssitzung am 19. November 1937 beschlossen, die  Provinz-Meisterschaft inhaltlich wie im letzten Jahres auszuschreiben. <ref>Der Eishockeysport vom 27. November 1937</ref>  


:§ 1 Teilnehmer
:§ 1 Teilnehmer
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==Durchführungsbestimmungen für die Provinz-Meisterschaft 1936/37==
==Durchführungsbestimmungen für die Provinz-Meisterschaft 1937/38==
*Die neuen Durchführungsbestimmungen sind nachstehend aufgeführt. <ref>Der Eishockeysport vom 31. Oktober 1936</ref>   
*Die neuen Durchführungsbestimmungen sind nachstehend aufgeführt. <ref>Der Eishockeysport vom 31. Oktober 1936</ref>   


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:1. Klasseneinteilung
:1. Klasseneinteilung
:Liga: Leoben, IEV, KAC,
:Liga: Leoben, KAC,
:II. Klasse: alle übrigen Vereine, Reserve-Mannschaften.
:II. Klasse: alle übrigen Vereine, Reserve-Mannschaften.
:Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, jedoch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht.
:Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, jedoch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht.
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:2. Spielberechtigung von Ausländern (Staatenlosen)
:2. Spielberechtigung von Ausländern (Staatenlosen)
:In der Liga der Provinz-Meisterschaft sind nur österreichische Staatsbürger spielberechtigt; in allen anderen Bewerben der Provinz-Meisterschaft sind auch Ausländer und Staatenlose spielberechtigt, wenn sie ununterbrochen seit drei Jahren in Österreich ihren ständigen Wohnsicht haben.  
:In sämtlichen Bewerben der Provinz-Meisterschaft sind auch Ausländer und Staatenlose spielberechtigt, wenn sie ununterbrochen seit drei Jahren in Österreich ihren ständigen Wohnsicht haben.  


:3. Nennungsschluss, Nenngeld
:3. Nennungsschluss, Nenngeld
:Nennungsschluss ist für die Liga am 30. November 1936, 18.00 Uhr, für die 2. Klasse am 07. Dezember 1936, 18.00 Uhr. Die Nennungen sind schriftlich an den OeEHV, Wien I, Vorlaufstraße 1, zu richten; das Nenngeld muss bis zum Nennungschluss ebenfalls beim OeEHV eingelangt sein.
:Nennungsschluss ist für die Liga am 06. Dezember 1937, 19.00 Uhr, für die 2. Klasse am 13. Dezember 1936, 19.00 Uhr. Die Nennungen sind schriftlich an den OeEHV, Wien I, Vorlaufstraße 1, zu richten; das Nenngeld muss bis ebenfalls bis zum Nennungschluss beim OeEHV eingelangt sein.  
:Das Nenngeld beträgt für die Liga S 30,--, für die 2. Klasse S 15,--.  


:4. Terminfestsetzung
:4. Terminfestsetzung
:Auslosung und Spieltermine werden rechtzeitig verlautbart werden.   
:Auslosung und Spieltermine werden rechtzeitig verlautbart werden.   


:Beschlossen in der Vorstandssitzung am 20. Oktober 1936.  
:Beschlossen in der Vorstandssitzung am 19. November 1937.  




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