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Die Bezeichnung Erbbürger ist von der mittelalterlichen Bezeichnung "Erb" abgeleitet, die den Grundbesitz meint, im Gegensatz zum "fahrenden Gut", dem beweglichen Vermögen.<ref>vgl. {{Czeike|2|196||Erbbürger}}</ref> Erbbürger waren "''sentmäßigen''" (lehensfähigen) Personen gleichgestellt. Dazu zählten besonders die "ritterlichen" Bürger der städtischen Oberschicht, die in den Städten landesfürstliche Grundherrschaften, die als Lehen galten, besaßen.<ref name ="Czeike"/> | Die Bezeichnung Erbbürger ist von der mittelalterlichen Bezeichnung "Erb" abgeleitet, die den Grundbesitz meint, im Gegensatz zum "fahrenden Gut", dem beweglichen Vermögen.<ref name ="Czeike">vgl. {{Czeike|2|196||Erbbürger}}</ref> Erbbürger waren "''sentmäßigen''" (lehensfähigen) Personen gleichgestellt. Dazu zählten besonders die "ritterlichen" Bürger der städtischen Oberschicht, die in den Städten landesfürstliche Grundherrschaften, die als Lehen galten, besaßen.<ref name ="Czeike"/> | ||
== Quellenbelege == | == Quellenbelege == |
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