Michael Hueber (Bader): Unterschied zwischen den Versionen

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== Das Badehaus zu Rattenberg ==
== Das Badehaus zu Rattenberg ==
Das Badehaus zu Rattenberg war Eigentum der Stadt, die für die Instandhaltung des Gebäudes und seiner Inneneinrichtung (Badofen, Warmwasserkessel, Bänke, Stellagen etc.) zuständig. Sie trug auch die Kosten für Neuanschaffungen. Der Bader erhielt eines Jahressold, das Bad wurde ihm von der Stadt kostenlos überlassen. Alle Werkzeuge (Badewannen, Schaffen, Rasiermesser, Lass- und Schröpfeisen, Verbandszeug etc.), die er als Bader, [[w:Barbier|Barbier]] und [[w:Wundarzt|Wundarzt]] benötigte, musste er jedoch selbst mitbringen. Für die Aufnahme seines Personals war er selbst zuständig, für die Anstellungen seiner [[w:Gewandhüter|Gewandhüterinnen]] und [[w:Reiber|Reiberinnen (Badefrauen)]] benötigte er jedoch die ausdrückliche Zustimmung des Stadtrates, der mit diesen beiden Berufen Frauen und Witwen der einfachen Handwerker und Krämer, die arm oder verarmt waren, so ein kleines Einkommen zu verschaffen versuchte. Gesellschaftlich hatte der Bader nur das [[w:Inwohner|"Inwohnerrecht"]], nach seiner Aufnahme als Bader war eine jährliche Wiederbestellung vorgeschrieben.<ref>vgl. Robert Büchner: ''Im städtischen Bad vor 500 Jahren'', 2014, S. 82</ref> Nach 1518 und vermutlich bereits zeitweise zuvor dürfte das städtische Badehaus auch als Badehaus für die Mönche des Augustinerklosters in Rattenberg zuständig gewesen sein.<ref>vgl. Robert Büchner: ''Im städtischen Bad vor 500 Jahren'', 2014, S. 84f./ref>  
Das Badehaus zu Rattenberg war Eigentum der Stadt, die für die Instandhaltung des Gebäudes und seiner Inneneinrichtung (Badofen, Warmwasserkessel, Bänke, Stellagen etc.) zuständig. Sie trug auch die Kosten für Neuanschaffungen. Der Bader erhielt eines Jahressold, das Bad wurde ihm von der Stadt kostenlos überlassen. Alle Werkzeuge (Badewannen, Schaffen, Rasiermesser, Lass- und Schröpfeisen, Verbandszeug etc.), die er als Bader, [[w:Barbier|Barbier]] und [[w:Wundarzt|Wundarzt]] benötigte, musste er jedoch selbst mitbringen. Für die Aufnahme seines Personals war er selbst zuständig, für die Anstellungen seiner [[w:Gewandhüter|Gewandhüterinnen]] und [[w:Reiber|Reiberinnen (Badefrauen)]] benötigte er jedoch die ausdrückliche Zustimmung des Stadtrates, der mit diesen beiden Berufen Frauen und Witwen der einfachen Handwerker und Krämer, die arm oder verarmt waren, so ein kleines Einkommen zu verschaffen versuchte. Gesellschaftlich hatte der Bader nur das [[w:Inwohner|"Inwohnerrecht"]], nach seiner Aufnahme als Bader war eine jährliche Wiederbestellung vorgeschrieben.<ref>vgl. Robert Büchner: ''Im städtischen Bad vor 500 Jahren'', 2014, S. 82</ref> Nach 1518 und vermutlich bereits zeitweise zuvor dürfte das städtische Badehaus auch als Badehaus für die Mönche des Augustinerklosters in Rattenberg zuständig gewesen sein.<ref>vgl. Robert Büchner: ''Im städtischen Bad vor 500 Jahren'', 2014, S. 84f.</ref>  


Der erste für das Badehaus in Rattenberg belegte Bader dürfte Hanns Karg von Röttemberg gewesen sein, der 1450/60 zur "Baderbruderschaft Innsbruck-Hall" gehörte.<ref>vgl. Robert Büchner: ''Im städtischen Bad vor 500 Jahren'', 2014, S. 82f.</ref> Um 1478 ist der Bader in Rattenberg ein Meister Hans Plank. Vermutlich war er bereits 1470 Bader. Aus diesem Jahr hat sich eine Mitteilung über einen Vorfall im Badehaus erhalten: die Verurteilung eines [[w:Bergknappe|Knappen]] durch den [[w:Bergrichter|Bergrichter]], nachdem dieser eine Gewandhüterin mit einem Messer bedroht hatte. Michael Hueber dürfte sein Nachfolger gewesen sein.<ref>vgl. Robert Büchner: ''Im städtischen Bad vor 500 Jahren'', 2014, S. 83</ref>  
Der erste für das Badehaus in Rattenberg belegte Bader dürfte Hanns Karg von Röttemberg gewesen sein, der 1450/60 zur "Baderbruderschaft Innsbruck-Hall" gehörte.<ref>vgl. Robert Büchner: ''Im städtischen Bad vor 500 Jahren'', 2014, S. 82f.</ref> Um 1478 ist der Bader in Rattenberg ein Meister Hans Plank. Vermutlich war er bereits 1470 Bader. Aus diesem Jahr hat sich eine Mitteilung über einen Vorfall im Badehaus erhalten: die Verurteilung eines [[w:Bergknappe|Knappen]] durch den [[w:Bergrichter|Bergrichter]], nachdem dieser eine Gewandhüterin mit einem Messer bedroht hatte. Michael Hueber dürfte sein Nachfolger gewesen sein.<ref>vgl. Robert Büchner: ''Im städtischen Bad vor 500 Jahren'', 2014, S. 83</ref>


== Leben ==
== Leben ==
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