Wiener Stadtrecht (1296): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Das Wiener Stadtrecht''' von 1296 erhielt die Stadt Wien von [[w:Albrecht I. (HRR)|Herzog Albrecht I. von Österreich]]. Es handelt sich um das älteste Stadtrecht von Wien, das im Original erhalten geblieben ist. Es wird auch als das "'''Albertinum'''" oder das "'''Albertinum I'''"<ref group="A">Zur Unterscheidung von einem späteren Wiener Stadtrecht, dem "Albertinum II", das der Stadt Wien am 24. Juli 1340 von Herzog Albrecht II. von Österreich verliehen wurde.</ref>
'''Das Wiener Stadtrecht von 1296''' erhielt die Stadt Wien von [[w:Albrecht I. (HRR)|Herzog Albrecht I. von Österreich]]. Es handelt sich um das älteste Stadtrecht von Wien, das im Original erhalten geblieben ist. Es wird auch als das "'''Albertinum'''" oder das "'''Albertinum I'''"<ref group="A">Zur Unterscheidung von einem späteren Wiener Stadtrecht, dem "Albertinum II", das der Stadt Wien am 24. Juli 1340 von Herzog Albrecht II. von Österreich verliehen wurde.</ref> bezeichnet.
    
    


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