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Christoph Jörger von Roit war Kämmerer und vermutlich auch Rat von Kaiser Friedrich III. 1465 übernahm er die Pflegschaft von [[ | Christoph Jörger von Roit war Kämmerer und vermutlich auch Rat von Kaiser Friedrich III. Er besaß mehrere Häuser in [[Linz]], [[Wels]] und [[Wien]]. 1465 übernahm er die Pflegschaft von Kammer am Attersee (heute Teil von [[Schörfling am Attersee]]. In der Folge erhielt er vom Kaiser weitere Pflegschaften (zum Beispiel [[Orth am Traunsee]], Pfandschaften (darunter [[Roit]] und [[Schlüsselberg]] (beide heute Teil von [[Grieskirchen]] sowie [[Scharnstein]] mit dem Landgericht Moos) und Lehen. Für die Kredite, die er diesem gewährte, wurden ihm auf Zeit auch landesfürstliche Regalien (zum Beispiel der "Salzaufschlag" zu [[Gmunden]] oder die [[w:Maut|Maut]] zu Linz) überlassen. Nützlich für seinen Aufstieg war außerdem die Nähe zum Linzer Hof und dass es ihm gelang, Verwandte am kaiserlichen Hof unterzubringen. 1491 erhielt er die Funktion des Kammergerichts-Beisitzers im Acht-Prozess gegen die [[w:Reichsstadt|Reichsstadt]] [[w:Regensburg|Regensburg]]. 1501 wurde er von [[Maximilian I. (HRR)|Kaiser Maximilian I.]] in dessen Regiment für das Herzogtum Österreich (unter der Enns) berufen.<ref name ="heinig"/> | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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