Vertrag von Hollenburg (1395): Unterschied zwischen den Versionen

K
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:
== Der Vertrag von Hollenburg (1395) ==
== Der Vertrag von Hollenburg (1395) ==
Nach dem Tod von Albrecht III. erhoben dessen gleichnamiger Sohn Albrecht IV., sein Neffe Wilhelm und dessen jüngerer Bruder Leopold IV. Anspruch auf die Nachfolge. Als nun ältestes männliches Mitglied der Familie beanspruchte Wilhelm als Familienoberhaupt eine Vorrangstellung gegenüber den übrigen Familienmitgliedern, wobei er sich auf das Testament seines Onkels berief, in welchem dieser sich mit Berufung auf das [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] gegen eine weitere Realteilung ausgesprochen hatte. Das führte zum Konflikt mit Albrecht IV., der die Nachfolge nach seinem Vater im [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogtum Österreich]] forderte. Wilhelm wurde von der Bürgerschaft der Stadt [[Wien]] unterstützt, Albrecht IV. vom österreichischen Adel. Auf Vermittlung der österreichischen Landesstände wurde am 22. September 1395 auf der Grundlage des "Neuberger Vertrages" auf der [[Burg Hollenburg (Niederösterreich)|Hollenburg]] (heute in [[Krems an der Donau]]) ein Vertrag geschlossen, der eine gemeinsame Herrschaft der beiden Herzöge vorsah. Jeder sollte als Herr in seiner eigenen Ländergruppe und als Mitregent in der des anderen herrschen. Die Verwaltung, der Hof und der "Schatz" sollten gemeinsam geführt bzw. verwaltet werden. Wilhelm wurde die Stellung als [[w:Senioratsrecht|Familienoberhaupt]] (mit Einschränkungen) zuerkannt.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 194</ref>  
Nach dem Tod von Albrecht III. erhoben dessen gleichnamiger Sohn Albrecht IV., sein Neffe Wilhelm und dessen jüngerer Bruder Leopold IV. Anspruch auf die Nachfolge. Als nun ältestes männliches Mitglied der Familie beanspruchte Wilhelm als Familienoberhaupt eine Vorrangstellung gegenüber den übrigen Familienmitgliedern, wobei er sich auf das Testament seines Onkels berief, in welchem dieser sich mit Berufung auf das [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] gegen eine weitere Realteilung ausgesprochen hatte. Das führte zum Konflikt mit Albrecht IV., der die Nachfolge nach seinem Vater im [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogtum Österreich]] forderte. Wilhelm wurde von der Bürgerschaft der Stadt [[Wien]] unterstützt, Albrecht IV. vom österreichischen Adel. Auf Vermittlung der österreichischen Landesstände wurde am 22. September 1395 auf der Grundlage des "Neuberger Vertrages" auf der [[Burg Hollenburg (Niederösterreich)|Hollenburg]] (heute in [[Krems an der Donau]]) ein Vertrag geschlossen, der eine gemeinsame Herrschaft der beiden Herzöge vorsah. Jeder sollte als Herr in seiner eigenen Ländergruppe und als Mitregent in der des anderen herrschen. Die Verwaltung, der Hof und der "Schatz" sollten gemeinsam geführt bzw. verwaltet werden. Wilhelm wurde die Stellung als [[w:Senioratsrecht|Familienoberhaupt]] (mit Einschränkungen) zuerkannt.<ref>Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 194</ref>  
In diesem Vertrag wurden auch Bestimmungen getroffen, die den Wiener Stadtregierung betrafen. Darin wurde festgelegt, dass der Bürgermeister und der Stadtrat von [[Wien]] jedes Jahr neu gewählt werden mussten. Außerdem wurde bestimmt, dass der Stadtrat sich zu gleichen Teilen aus den [[Erbbürger|Erbbürgern]], den Kaufleuten und den ehrbaren Handwerkern zusammenzusetzen hatte. Diese Bestimmungen wurden im Vertrag von Wien im Folgejahr noch bestätigt.<ref>vgl. [[w:Andreas P. Pittler|Andreas Pittler]]: ''Die Bürgermeister Wiens''. Die Geschichte der Stadt in Porträts. Verlag Carl Ueberreuter, Wien, 2003, ISBN 3-8000-3873-0, S. 19</ref>


Als Folge dieses Vertrages herrschte Albrecht IV. ab 1396 als Herzog in "Niederösterreich" (auch Donauösterreich) über das Herzogtum Österreich und nahm seinem Hauptsitz in der [[w:Hofburg|Hofburg in Wien]], während Wilhelm als Herzog in "[[w:Innerösterreich|Innerösterreich]]" die Herzogtümer [[w:Herzogtum Steiermark|Steiermark]], [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] sowie die [[w:Österreichisches Küstenland|Küstenlande]]) mit dem Hauptsitz in [[Graz]] regierte. Wilhelms Hauptresidenz war aber die Hofburg in Wien, wo er gemeinsam mit Albrecht IV. residierte.<ref>vgl. Eva Bruckner: ''Formen der Herrschaftsrepräsentation und Selbstdarstellung habsburgischer Fürsten im Spätmittelalter'', phil. Dissertation (ungedruckt), Wien, 2009, S. 153 [http://othes.univie.ac.at/5159/1/2009-01-21_9505008.pdf digital]</ref>
Als Folge dieses Vertrages herrschte Albrecht IV. ab 1396 als Herzog in "Niederösterreich" (auch Donauösterreich) über das Herzogtum Österreich und nahm seinem Hauptsitz in der [[w:Hofburg|Hofburg in Wien]], während Wilhelm als Herzog in "[[w:Innerösterreich|Innerösterreich]]" die Herzogtümer [[w:Herzogtum Steiermark|Steiermark]], [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] sowie die [[w:Österreichisches Küstenland|Küstenlande]]) mit dem Hauptsitz in [[Graz]] regierte. Wilhelms Hauptresidenz war aber die Hofburg in Wien, wo er gemeinsam mit Albrecht IV. residierte.<ref>vgl. Eva Bruckner: ''Formen der Herrschaftsrepräsentation und Selbstdarstellung habsburgischer Fürsten im Spätmittelalter'', phil. Dissertation (ungedruckt), Wien, 2009, S. 153 [http://othes.univie.ac.at/5159/1/2009-01-21_9505008.pdf digital]</ref>
49.762

Bearbeitungen