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Nach dem | Nach dem plötzlichen Tod seines Vaters wurde Graf Johann (I.) Heinrich sein Nachfolger. Die Vormundschaft über die "innere Grafschaft Görz" übernahmen seine Mutter Beatrix, [[w:Heinrich von Kärnten|Herzog Heinrich von Kärnten]] († 1335) und [[Albert II. von Görz-Tirol|Graf Albert (II.) von Görz(-Tirol)]] († 1427). Nach dem Tod des Letzteren wurde sie um 1329 seinem ältesten Sohn [[Albert III. (Görz)|Graf Albert (III.) von Görz(-Tirol)]] übertragen, der nach Johanns Tod gemeinsam mit seinen jüngeren Brüdern, den Grafen [[w:Heinrich V. (Görz)|Heinrich (V.)]] und [[Meinhard VI. (Görz)|Meinhard (VI.)]] von Görz(-Tirol), dessen Nachfolge antrat.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 184 und S. 186-195</ref> | ||
Während Johanns "Regierungszeit" gingen die meisten Erwerbungen und Eroberungen (in Oberitalien), die seinem Vater Heinrich (II.) gelungen waren, wieder verloren. Nach seinem Tod dürften die [[w:Habsburg|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] Anspruch auf Teile der Grafschaft Götz als Witwengut von Herzogin Anna erhoben haben. 1340 verzichtete Herzogin Anna ihre Morgengabe beziehungsweise auf jene Besitzungen, auf welche sie versichert gewesen war. Nach einer weiteren Einigung mit dem [[w:Patriarchat von Aquileia|Patriarchen von Aquileia]] gelangten Graf Albert (III.) und seine Brüder wieder in den Besitz der gesamten Grafschaft, die ihr Großvater Albert (I.) hinterlassen hatte.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> | Während Johanns "Regierungszeit" gingen die meisten Erwerbungen und Eroberungen (in Oberitalien), die seinem Vater Heinrich (II.) gelungen waren, wieder verloren. Nach seinem Tod dürften die [[w:Habsburg|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] Anspruch auf Teile der Grafschaft Götz als Witwengut von Herzogin Anna erhoben haben. 1340 verzichtete Herzogin Anna ihre Morgengabe beziehungsweise auf jene Besitzungen, auf welche sie versichert gewesen war. Nach einer weiteren Einigung mit dem [[w:Patriarchat von Aquileia|Patriarchen von Aquileia]] gelangten Graf Albert (III.) und seine Brüder wieder in den Besitz der gesamten Grafschaft, die ihr Großvater Albert (I.) hinterlassen hatte.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> |
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