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* | *Mitgliedsverbände des OeEHV: | ||
:-Stadt Wien: 12 Vereine und zwei Schutzvereine, | :-Stadt Wien: 12 Vereine und zwei Schutzvereine, | ||
:-Niederösterreich: 2 Vereine, | :-Niederösterreich: 2 Vereine, | ||
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*In der Kongresssitzung der Internationalen Liga für den Eishockeysport wird der österreichische Delegierte Schlesinger zum Vizepräsidenten gewählt. Der Präsident Loicp wird wiedergewählt. | *In der Kongresssitzung der Internationalen Liga für den Eishockeysport wird der österreichische Delegierte Schlesinger zum Vizepräsidenten gewählt. Der Präsident Loicp wird wiedergewählt. | ||
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*13. November 1925: '''Erste Ausgabe der Verbandszeitschrift "Der Eishockeysport"''' | |||
:Der Verband gibt eine eigene Verbandszeitschrift "Der Eishockeysport", Nr. 1, heraus, die über einen amtlichen und nichtamtlichen Teil verfügt. Im amtlichen Teil werden alle Vorschriften des Verbandes bekannt gegeben. So muss für alle Spieler eine Unfallversicherung bestehen. Für Jugendliche ist eine Herzuntersuchung nachzuweisen. Die Ausschreibung für die 4. österreichische Eishockey-Meisterschaft mit der Scheibe wird veröffentlicht. | |||
*21. November 1925: Erste Sitzung des Spielausschusses | *21. November 1925: Erste Sitzung des Spielausschusses | ||
:In der Sitzung des Spielausschusses am 18. November 1926, kamen mehrheitlich Verwaltungsangelegenheiten zur Sprache. Zum Vorsitzenden des Spielausschusses wird Ing. Egon Födrich, Wien XIX, gewählt. Als Schriftführer und Kassierer wird Wilhelm Moser, Wien I, eingesetzt. Alle Vereine müssen ihre Spieler in der Unfallversicherung anmelden. Der Nennschluß für die Meisterschaft wird auf den 2. Dezember 19.30 Uhr festgelegt. Das Nenngeld beträgt 10 Schilling. Die nächste Sitzung findet am 2. Dezember 1915 im Sektionszimmer des WEV statt. | :In der Sitzung des Spielausschusses am 18. November 1926, kamen mehrheitlich Verwaltungsangelegenheiten zur Sprache. Zum Vorsitzenden des Spielausschusses wird Ing. Egon Födrich, Wien XIX, gewählt. Als Schriftführer und Kassierer wird Wilhelm Moser, Wien I, eingesetzt. Alle Vereine müssen ihre Spieler in der Unfallversicherung anmelden. Der Nennschluß für die Meisterschaft wird auf den 2. Dezember 19.30 Uhr festgelegt. Das Nenngeld beträgt 10 Schilling. Die nächste Sitzung findet am 2. Dezember 1915 im Sektionszimmer des WEV statt. | ||
*26. November 1925: Der | *23. November 1925: '''Kooptierung des MOBA''' | ||
:Nachstehende Personen wurden als Mitglieder des MOBA berufen: | |||
:-Dr. Julius Zipser, | |||
:-Christian Baumann, | |||
:-Karl Haase, | |||
:-Frl. Ria Lindmayer, | |||
:Mitglieder des Strafsenats: | |||
:-Dr. Werner, | |||
:-Dr. Steingraber, | |||
:-Dr. Zipser. | |||
*23. November 1925: '''amtierende Schiedsrichter des OeEHV''' | |||
:Neun Schiedsrichter und ein Aspirant stehen zur Zeit dem Verband für die Vielzahl der Spiele zur Verfügung:<ref>Der Eishockeysport, Nr. 2, Seite 3</ref> | |||
:-Edgar Dietrichstein, Wien XVIII, | |||
:-Georg Groebsch, Wien I, | |||
:-Robert Maak, Wien XVIII, (Aspirant) | |||
:-Alfred Revy, Wien I, | |||
:-Alois Schaffer, Wien III, | |||
:-Peregrin Spevak, Wien I, | |||
:-Ernst Schubart, Wien IV, | |||
:-Hans Weinberger, Wien I, | |||
:-Huber Weiss, Wien XVII, | |||
:-Kurt Wollinger, Wien, XVIII, | |||
*23. November 1925: '''Vollversammlung des Schiedsrichterkollegiums<ref>SportTagblatt 26. November 1925</ref>''' | |||
:In der Vollversammlung der Schiedsrichter am 19. November 1925 erfolgten nachstehende Wahlen: | |||
:-Vorsitzender: Hubert Weiss, (auch Vertreter im Verbandsvorstand) | |||
:-stellv. Vorsitzender: Hans Weinberger, | |||
:-Schriftführer: Edgar Dietrichstein, | |||
:Mitglieder der Disziplinarkommission | |||
:-Edgar Dietrichstein, | |||
:-Georg Gröbsch, | |||
:-Alois Schaffer, | |||
:Mitglieder der Prüfungskommission | |||
:-Huber Weiss, | |||
:-Edgar Dietrichstein, | |||
:-Kurt Wollinger, | |||
:-Ernst Schubart, | |||
*26. November 1925: '''[[Sportklub Hertha]] neues Mitglied''' | |||
:Der Sportklub Hertha wurde, vorbehaltlich der Erfüllung der gestellten Bedingungen bis zum 30. November 1925, provisorisch in den OeEHV aufgenommen. Die Anschrift des Vereins lautet: Wien, X. Bezirk, Quellenstr. 24a.<ref>SportTagblatt 26. November 1925</ref> | |||
*30. November 1925: Der Vorsitzende des Schiedsrichterkollegiums Hubert Weiß ist nach Graz gefahren, um dort ein Referat über das Eishockey und die Regeln zu halten. | *30. November 1925: Der Vorsitzende des Schiedsrichterkollegiums Hubert Weiß ist nach Graz gefahren, um dort ein Referat über das Eishockey und die Regeln zu halten. | ||
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*03. Dezember 1925: '''Spielausschuss tagt''' | *03. Dezember 1925: '''Spielausschuss tagt''' | ||
:Drei Vereine nehmen mit zwei Mannschaft an den Meisterschaften 1925/26 teil: Wiener Eislauf Verein, Pötzleinsdorfer Sport Klub, Cottage Eislauf Verein. Die restlichen Vereine stellen eine Mannschaft. Insgesamt nehmen somit 12 Vereine mit 15 Mannschaften nach den vorliegenden Meldungen teil. | :Drei Vereine nehmen mit zwei Mannschaft an den Meisterschaften 1925/26 teil: Wiener Eislauf Verein, Pötzleinsdorfer Sport Klub, Cottage Eislauf Verein. Die restlichen Vereine stellen eine Mannschaft. Insgesamt nehmen somit 12 Vereine mit 15 Mannschaften nach den vorliegenden Meldungen teil. | ||
*04. Dezember 1925: Kanadische Stöcke können von den Vereinen sofort für 7,60 Schilling vom Verband bezogen werden. | *04. Dezember 1925: Kanadische Stöcke können von den Vereinen sofort für 7,60 Schilling vom Verband bezogen werden. | ||
*05. Dezember 1925: '''Verbandskapitän wiedergewählt''' | |||
:Als Verbandskapitän wird Edgar Dietrichstein einstimmig wiedergewählt. | |||
*05. Dezember 1925: '''WHV und EV St. Pölten neue Verbandsmitglieder''' | |||
:Nachstehende Vereine wurden durch den Vorstand des OeEHV provisorisch aufgenommen: | |||
:-[[Wiener Hockey Verein]] | |||
:Der WHV wurde provisorisch als Mitglied aufgenommen. Die gestellten Bedingungen sind bis zum 09. Dezember 1925 zu erfüllen. | |||
:-[[Eislaufverein St. Pölten]] | |||
:Der EV St. Pölten wurde provisorisch als Mitglied aufgenommen. | |||
*05. Dezember 1925: '''Hakoah, TEC, Nicholson und Red Star jetzt Schutzvereine''' | |||
Die [[Eishockeysektion Sportclub Hakoah]], [[Training Eis Club]], [[Sportclub Nicholson]] und [[Sportclub Red Star]] werden ab sofort als Schutzvereine im Verband geführt. | |||
*05. Dezember 1925: '''Verbandsabgabe aus den Eintrittsgeldern''' | |||
:Von den Eintrittsgeldern haben die Vereine 1% in der Saison 1925/26 an den OeEHV abzuführen. Wird bei einem Eishockeyspiel kein Eintritt kassiert, entfällt die Abgabe. | |||
*12. Dezember 1925: '''Maßnahmen des OeEHV gegen Ausschreitungen''' | *12. Dezember 1925: '''Maßnahmen des OeEHV gegen Ausschreitungen''' | ||
:Der Verband ist bisher von größeren Ausschreitungen, im Gegensatz zu anderen Sportarten, verschont geblieben. Der Verband wird mit großer Strenge gegen Ruhestörer bei eventuell auftretenden Ausschreitungen reagieren. Auch das Schiedsrichterkollegium hat sich mit dieser Frage beschäftigt und Richtlinien für das Vorgehen der Schiedsrichter in solchen Fällen geschaffen. Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Mißfallensbezeugungen, aufreizende Rufe und andere Unsportlichkeiten des Publikums zu dulden. Im Übertretungsfall wird der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen. Ein maßgebender Vereinsfunktionär wird dann mit lauter Stimme vom Platz aus das Publikum warnen. Tritt nicht sogleich Ruhe ein, so wird der Schiedsrichter den Platz räumen lassen und das Spiel unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortsetzen lassen. Ist dieses nicht möglich, so wird das Spiel abgebrochen und der schuldtragende Verein hat eine schwere Strafe des Verbandes zu erwarten. Diese Maßnahmen können lt. SportTageblatt nur begrüßt werden und es bleibt zu hoffen, und die zahlreichen Pfuirufer werden sich zukünftig zurück halten müssen, was dem Eishockeysport nur zuträglich sein kann. | :Der Verband ist bisher von größeren Ausschreitungen, im Gegensatz zu anderen Sportarten, verschont geblieben. Der Verband wird mit großer Strenge gegen Ruhestörer bei eventuell auftretenden Ausschreitungen reagieren. Auch das Schiedsrichterkollegium hat sich mit dieser Frage beschäftigt und Richtlinien für das Vorgehen der Schiedsrichter in solchen Fällen geschaffen. Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Mißfallensbezeugungen, aufreizende Rufe und andere Unsportlichkeiten des Publikums zu dulden. Im Übertretungsfall wird der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen. Ein maßgebender Vereinsfunktionär wird dann mit lauter Stimme vom Platz aus das Publikum warnen. Tritt nicht sogleich Ruhe ein, so wird der Schiedsrichter den Platz räumen lassen und das Spiel unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortsetzen lassen. Ist dieses nicht möglich, so wird das Spiel abgebrochen und der schuldtragende Verein hat eine schwere Strafe des Verbandes zu erwarten. Diese Maßnahmen können lt. SportTageblatt nur begrüßt werden und es bleibt zu hoffen, und die zahlreichen Pfuirufer werden sich zukünftig zurück halten müssen, was dem Eishockeysport nur zuträglich sein kann. | ||
*12. Dezember 1925: '''Spielzeit 2 x 20 Minuten''' | *12. Dezember 1925: '''Spielzeit 2 x 20 Minuten''' | ||
:Aus gegebener Veranlassung weist der Verband darauf hin, dass nach den internationalen Regeln ein Eishockeyspiel 2 x 20 Minuten dauert. | :Aus gegebener Veranlassung weist der Verband darauf hin, dass nach den internationalen Regeln ein Eishockeyspiel 2 x 20 Minuten dauert. | ||
*12. Dezember 1925: '''Währinger Jugendspielverein''' | *12. Dezember 1925: '''Währinger Jugendspielverein''' | ||
:Der Währinger Jugendspielverein ist vom Vorstand provisorisch am 7. Dezember 1925 in den Verband aufgenommen worden. | :Der Währinger Jugendspielverein ist vom Vorstand provisorisch am 7. Dezember 1925 in den Verband aufgenommen worden. |
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