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Margaretes Vater hatte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen Leopold, der noch als Kind gestorben sein dürfte, und aus seiner zweiten Ehe außer Margarete noch eine weitere Tochter namens Adelheid. Daher versuchte ihr Vater die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er daher mit Kaiser [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem dieser ihm für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung in diesem Vertrag, nach welcher der Kaiser zu den Eheschließungen der Töchter seine Zustimmung zu geben hatte, wurde später von diesem dazu genutzt, den Vertrag ignorieren zu können, als der Erbfall eintrat, da seine Zustimmung zu der Verlobung und Eheschließung zwischen Margarete und Johann Heinrich nicht gegeben worden war. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit, über die nichts bekannt ist, außer dass sie deswegen ihr Leben lang betreut werden musste, für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und ihr Ehemann sich in der Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[w:Habsburg|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] kam. Dies wurde von Margarete, die auch weiterhin den Titel einer Herzogin von Kärnten führte, lebenslang nicht anerkannt. | Margaretes Vater hatte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen Leopold, der noch als Kind gestorben sein dürfte, und aus seiner zweiten Ehe außer Margarete noch eine weitere Tochter namens Adelheid. Daher versuchte ihr Vater die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er daher mit Kaiser [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem dieser ihm für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung in diesem Vertrag, nach welcher der Kaiser zu den Eheschließungen der Töchter seine Zustimmung zu geben hatte, wurde später von diesem dazu genutzt, den Vertrag ignorieren zu können, als der Erbfall eintrat, da seine Zustimmung zu der Verlobung und Eheschließung zwischen Margarete und Johann Heinrich nicht gegeben worden war. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit, über die nichts bekannt ist, außer dass sie deswegen ihr Leben lang betreut werden musste, für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und ihr Ehemann sich in der Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[w:Habsburg|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] kam. Dies wurde von Margarete, die auch weiterhin den Titel einer Herzogin von Kärnten führte, lebenslang nicht anerkannt.<ref>vgl. Josef Riedmann, in: NDB S. 163f.</ref> | ||
Nach dem Sturz von Johann Meinhard, an dem sie selbst mitbeteiligt war, heiratete sie den Markgrafen Ludwig von Brandenburg ("''Ludwig den Brandenburger''"), der später die Markgrafschaft Brandenburg dem Herzogtum Oberbayern tauschte und als ihr Ehemann die Herrschaft über die Grafschaft Tirol führte. | Nach dem Sturz von Johann Meinhard, an dem sie selbst mitbeteiligt war, heiratete sie den Markgrafen Ludwig von Brandenburg ("''Ludwig den Brandenburger''"), der später die Markgrafschaft Brandenburg dem Herzogtum Oberbayern tauschte und als ihr Ehemann die Herrschaft über die Grafschaft Tirol führte. | ||
Obwohl Margarete als Tiroler Landesfürstin gilt, war sie, abgesehen von einigen Monaten nach dem Tod ihres Sohnes Meinhard im Jahr 1363, nie die offizielle Herrscherin über die Grafschaft Tirol. Die Herrschaft wurde zunächst von ihrem ersten Ehemann Johann Heinrich beziehungsweise von dessen Familie und später von ihrem zweiten Ehemann Ludwig ausgeübt. Sie dürfte lediglich während der häufigen Abwesenheiten von Ludwig zeitweise als seine Vertretung fungiert haben und während der kurzen Regierungszeit ihres Sohnes Meinhards (1361-1363), der die meisten Zeit nicht in Tirol weilte, de facto über Tirol geherrscht haben. Nachdem sie die Herrschaft über Tirol an [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) von Österreich ("''Rudolf den Stifter''")]] abgetreten hatte, übersiedelte sie nach Wien<ref name ="czeike156"/>. | Obwohl Margarete als Tiroler Landesfürstin gilt, war sie, abgesehen von einigen Monaten nach dem Tod ihres Sohnes Meinhard im Jahr 1363, nie die offizielle Herrscherin über die Grafschaft Tirol. Die Herrschaft wurde zunächst von ihrem ersten Ehemann Johann Heinrich beziehungsweise von dessen Familie und später von ihrem zweiten Ehemann Ludwig ausgeübt. Sie dürfte lediglich während der häufigen Abwesenheiten von Ludwig zeitweise als seine Vertretung fungiert haben und während der kurzen Regierungszeit ihres Sohnes Meinhards (1361-1363), der die meisten Zeit nicht in Tirol weilte, de facto über Tirol geherrscht haben. Nachdem sie die Herrschaft über Tirol an [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) von Österreich ("''Rudolf den Stifter''")]] abgetreten hatte, übersiedelte sie nach Wien<ref name ="czeike156"/>. |
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