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:Das heutige Burgenland bestand zur Zeit der | :Das heutige Burgenland bestand zur Zeit der [[w:Habsburgermonarchie|Habsburgermonarchie]] aus Teilen der altungarischen [[w:Komitat|Komitat]]en [[w:Komitat Wieselburg|Wieselburg]], [[w:Komitat Ödenburg|Ödenburg]] und [[w:Komitat Eisenburg|Eisenburg]] und gehörte somit zu den ungarischen [[w:Kronland (Österreich)|Kronländern]]. | ||
:Nach dem 1. Weltkrieg wurde Ungarn ein selbstständige Republik, wie auch viele andere Länder durch die Entscheidungen der Siegermächte aus Teilen der früheren Monarchie entstanden. Die Aufteilung der neuen Länder sollte damals unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker erfolgen. Da die Bevölkerung in dem Gebiet des heutigen Burgenlandes vielfach Deutsch sprach und enge soziale und wirtschaftliche Kontakte zur Republik Österreich bestanden, entwickelte sich eine Initiativen, die die Anbindung des Burgenlandes an Österreich forderten. Ursprünglich sollte hier auch der Bereich Pressburg einbezogen werden. Dieses Gebiet wurde aber bei den Friedensverhandlungen im August 1919 der Tschechoslowakei zugeordnet. Die Siegermächte entschieden im Friedensvertrag von St. Germain, der am 10. August 1919 geschlossen wurde, die voraussichtliche Übergabe des Gebietes des heutigen Burgenlandes nach der Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages mit Ungarn. Sofort nach diesem Beschluss versuchten die Ungarn auf die Siegermächte einzuwirken, diese Entscheidung zu revidieren. | :Nach dem 1. Weltkrieg wurde Ungarn ein selbstständige Republik, wie auch viele andere Länder durch die Entscheidungen der Siegermächte aus Teilen der früheren Monarchie entstanden. Die Aufteilung der neuen Länder sollte damals unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker erfolgen. Da die Bevölkerung in dem Gebiet des heutigen Burgenlandes vielfach Deutsch sprach und enge soziale und wirtschaftliche Kontakte zur Republik Österreich bestanden, entwickelte sich eine Initiativen, die die Anbindung des Burgenlandes an Österreich forderten. Ursprünglich sollte hier auch der Bereich Pressburg einbezogen werden. Dieses Gebiet wurde aber bei den Friedensverhandlungen im August 1919 der Tschechoslowakei zugeordnet. Die Siegermächte entschieden im Friedensvertrag von St. Germain, der am 10. August 1919 geschlossen wurde, die voraussichtliche Übergabe des Gebietes des heutigen Burgenlandes nach der Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages mit Ungarn. Sofort nach diesem Beschluss versuchten die Ungarn auf die Siegermächte einzuwirken, diese Entscheidung zu revidieren. | ||
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:Zur Jahreswende 1921/22 war das Burgenlandes als selbstständiges, gleichberechtigtes Bundesland der Republik Österreich angegliedert. Einige Problembereiche bestanden aber weiterhin. | :Zur Jahreswende 1921/22 war das Burgenlandes als selbstständiges, gleichberechtigtes Bundesland der Republik Österreich angegliedert. Einige Problembereiche bestanden aber weiterhin. | ||
=Der Einsatz der Gendarmerie= | =Der Einsatz der Gendarmerie= |