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Nach dem Tod von [[Sigismund (HRR)|Kaiser Sigismund]], der in seine Position als ungarischer König erst durch die Eheschließung mit der ungarischen Königin [[w:Maria (Ungarn)|Maria]] (als ungarischer "König" Herrscherin aus eigenem Recht), seiner ersten Ehefrau, beziehungsweise als ihr Mitregent und Nachfolger gelangt war, galt seine Tochter Elisabeth aus seiner zweiten Ehe als "domina naturalis regni". Die Legitimität der Nachfolge ihres Sohnes Ladislaus als ungarischer König wäre durch sie gewährleistet gewesen. Allerdings hatte sie letztlich auf die gemeinsame Königskrönung mit ihrem Ehemann Albrecht verzichtet und sich mit der "Königinnenkrönung" begnügt. | Nach dem Tod von [[Sigismund (HRR)|Kaiser Sigismund]], der in seine Position als ungarischer König erst durch die Eheschließung mit der ungarischen Königin [[w:Maria (Ungarn)|Maria]] (als ungarischer "König" Herrscherin aus eigenem Recht), seiner ersten Ehefrau, beziehungsweise als ihr Mitregent und Nachfolger gelangt war, galt seine Tochter Elisabeth aus seiner zweiten Ehe als "domina naturalis regni". Die Legitimität der Nachfolge ihres Sohnes Ladislaus als ungarischer König wäre durch sie gewährleistet gewesen. Allerdings hatte sie letztlich auf die gemeinsame Königskrönung mit ihrem Ehemann Albrecht verzichtet und sich mit der "Königinnenkrönung" begnügt. Nach dem Tod Albrechts versuchte sie, den Rechtsanspruch ihres Sohnes zu wahren.<ref>vgl. Beatrix Eichinger: ''Geschlechtstypisches Erleben im 15. Jahrhundert?", 1994, S 13f.</ref>, während der Großteil des ungarischen Adels eine andere Nachfolgelösung unterstützte. | ||
== Überlieferung und Rezeptionsgeschichte == | == Überlieferung und Rezeptionsgeschichte == |
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