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Elisabeth hinterließ zwei Testamente. Damit gehört sie zu den wenigen Herrscherinnen des Mittelalters, von denen | Elisabeth hinterließ zwei Testamente. Damit gehört sie zu den wenigen Herrscherinnen des Mittelalters, von denen mindestens ein Testament erhalten ist.<ref>vgl. Amalie Fößel: ''Testamente römischer Königinnen im mittelalterlichen Deutschen Reich'', 2008, S. 396 und S. 408</ref> In ihrem ersten Testament aus dem Jahr 1328, in dem sie ihren Ehemann als ihren Nachlassverwalter bestimmte, hinterließ sie schriftliche Anweisungen zur materiellen Sicherheit von Hofbediensteten und bedachte ca. 120 religiöse und karikative Einrichtungen, von denen sich die meisten im Herzogtum Österreich befanden. Zu diesen gehörte die Kartause in [[Mauerbach]], eine Stiftung ihres Ehemannes. Besonders bedacht wurden franziskanische Klostereinrichtungen (auch außerhalb der heutigen Republik Österreich), darunter das Wiener Minoritenkloster und das dortige [[Clarakloster]].<ref>vgl. Amalie Fößel: ''Testamente römischer Königinnen im mittelalterlichen Deutschen Reich'', 2008, S. 400 und S. 403ff.</ref> Nach dem Tod Friedrichs des Schönen verfasste sie am 3. Juli 1330 einen Nachtrag zu ihrem ersten Testament (beziehungsweise ein zweites Testament), das im Original erhalten geblieben ist.<ref>vgl. Amalie Fößel: ''Testamente römischer Königinnen im mittelalterlichen Deutschen Reich'', 2008, S. 408f.</ref> | ||
== Erinnerungen an Elisabeth in der Republik Österreich == | == Erinnerungen an Elisabeth in der Republik Österreich == |
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