Ortlieb VIII. von Winkl: Unterschied zwischen den Versionen

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Zwischen 1354 und 1359 tritt Ortlieb (VIII.) von Winkl gemeinsam mit Ulrich von Haslau als Lehensherr auf. Zusammen mit Ulrichs Ehefrau Pendit (Bendikta)<ref group="A">Sie könnte eine Schwester von Ortlieb (VIII.) gewesen sein.</ref> verkauften sie Grundbesitz.<ref name ="Marian100"/> 1368 stiftete Ortlieb (VIII.) zusammen mit seiner Ehefrau Blanche eine ewige Messe in der Dominikanerkirche zu [[Krems an der Donau|Krems]].<ref name ="Marian100"/>  
Zwischen 1354 und 1359 tritt Ortlieb (VIII.) von Winkl gemeinsam mit Ulrich von Haslau als Lehensherr auf. Zusammen mit Ulrichs Ehefrau Pendit (Bendikta)<ref group="A">Sie könnte eine Schwester von Ortlieb (VIII.) gewesen sein.</ref> verkauften sie Grundbesitz.<ref name ="Marian100"/> 1368 stiftete Ortlieb (VIII.) zusammen mit seiner Ehefrau Blanche eine ewige Messe in der Dominikanerkirche zu [[Krems an der Donau|Krems]].<ref name ="Marian100"/>  


Ortlieb war Mitglied einer Bruderschaft und ist bis 1373 häufig belegt, als Schiedsmann oder Siegler für seine Verwandten. Danach dürfte er sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen haben. 1380 wird er ein letztes Mal erwähnt.<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 100f.</ref> Die zur Hälfte in seinem Besitz befindliche Burg Steinegg vermachte er seinem Cousin [[Weikard II. von Winkl|Weikard (II.)]], dem bereits die andere Hälfte der Burg gehörte. Er räumte diesem für den Fall, dass er seinen Anteil noch zu Lebzeiten verkaufen musste, ein Vorverkaufsrecht einräumte.<ref name ="Marian101"/>
Ortlieb war Mitglied einer Bruderschaft und ist bis 1373 häufig belegt, als Schiedsmann oder Siegler für seine Verwandten. Danach dürfte er sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen haben. 1380 wird er ein letztes Mal erwähnt.<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 100f.</ref> Die zur Hälfte in seinem Besitz befindliche Burg Steinegg vermachte er seinem Cousin [[Weikard II. von Winkl|Weikard (II.)]], dem bereits die andere Hälfte der Burg gehörte. Er räumte diesem für den Fall, dass er seinen Anteil noch zu Lebzeiten verkaufen musste, ein Vorverkaufsrecht einräumte.<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 101</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
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