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1311 erwarben Otto von Kierling und Adelheid von Winkl gemeinsam ein Viertel an der [[Burg Rastenberg|Herrschaft Rastenberg]]. Mit diesem Kauf dürfte es ihnen gelungen sein, außer der Herrschaft Kierling die gesamte Herrschaft Rastenberg, die einst im Besitz seines Großvaters mütterlicherseits gewesen war, zu übernehmen. Ihre Söhne und ihr Enkel dürften, nach den Urkunden zu schließen, in der Folge häufig in Konflikte mit Verwandten verwickelt gewesen sein, bei denen es um Anteile an dieser Herrschaft ging. Unter [[Rudolf | 1311 erwarben Otto von Kierling und Adelheid von Winkl gemeinsam ein Viertel an der [[Burg Rastenberg|Herrschaft Rastenberg]]. Mit diesem Kauf dürfte es ihnen gelungen sein, außer der Herrschaft Kierling die gesamte Herrschaft Rastenberg, die einst im Besitz seines Großvaters mütterlicherseits gewesen war, zu übernehmen. Ihre Söhne und ihr Enkel dürften, nach den Urkunden zu schließen, in der Folge häufig in Konflikte mit Verwandten verwickelt gewesen sein, bei denen es um Anteile an dieser Herrschaft ging. Unter [[Rudolf IV. (Österreich)|Erzherzog Rudolf IV. von Österreich ("''Rudolf dem Stifter''")]] überließ sein Enkel Jans die Herrschaften Rastenberg und Kierling samt Zubehörung (und vermutlich auch die Herrschaft Königsbrunn<ref name ="Marian222f"/>), die bisher als freies Eigen gegolten hatten, diesem, um sie von ihm als [[w:Lehen|Lehen]] zurückzuerhalten. Nach seinem Tod versuchten seine Witwe Dorothea und seine Tochter Margarete ihre Ansprüche auf die Herrschaften geltend zu machen. Erst 1382 verzichteten sie auf diese.<ref>vgl. Günter Marian: ''Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld'', 2017, S. 220f.</ref> | ||
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