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:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei jeder Dienstverwendung, bei jemanden der [[Löschmeister]] zusteht, 6 Jahren Dienst in dieser Funktion. | :Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei jeder Dienstverwendung, bei jemanden der [[Löschmeister]] zusteht, 6 Jahren Dienst in dieser Funktion. | ||
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|[[Datei:Dgrd olmdv.stmk.svg|40px|rahmenlos]]||Löschmeister der Verwaltung (LMV)||Bis 2005 trug der Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes nach 6 Jahren Dienst in dieser Funktion diesen Dienstgrad | |||
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