Oberlöschmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei jeder Dienstverwendung, bei jemanden der [[Löschmeister]] zusteht, 6 Jahren Dienst in dieser Funktion.
:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei jeder Dienstverwendung, bei jemanden der [[Löschmeister]] zusteht, 6 Jahren Dienst in dieser Funktion.
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;''historisch:<ref>[http://www.feuerwehrjugend-noe.at/dl/1-5-3.pdf DO 1.5.3.] vom ''10. Dezember 2004'' abgerufen am 12. August 2018</ref>
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|[[Datei:Dgrd olmdv.stmk.svg|40px|rahmenlos]]||Oberlöschmeister der Verwaltung (OLMV)||Bis 2005 trug der Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes nach 6 Jahren Dienst in dieser Funktion diesen Dienstgrad  
|[[Datei:Dgrd olmdv.stmk.svg|40px|rahmenlos]]||Oberlöschmeister der Verwaltung (OLMV)||Bis 2005 trug der Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes nach 6 Jahren Dienst in dieser Funktion diesen Dienstgrad  

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