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== Catharina als Gräfin von Görz == | == Catharina als Gräfin von Görz == | ||
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Heinrich IV. hatte am 26. Dezember 1436 in [[ | Heinrich IV. hatte am 26. Dezember 1436 in [[St. Veit an der Glan|St. Veit an der Glan]] mit [[Kaiser Friedrich III.|Herzog Friedrich V. von Österreich, dem späteren Kaiser Friedrich III.]], den am 7. Juli 1394 geschlossenen Erbvertrag zwischen seiner Familie und den [[w:Habsburg|Herzögen vom Österreich (Habsburgern)]] erneuert. Schon am 14. März 1437 schloss er in [[w:Oberdrauburg|Oberdrauburg]] einen weiteren Erbvertrag mit den Grafen [[Friedrich (Cilli)|Friedrich II.]] (seinem früheren Schwager) und [[Ulrich II. (Cilli)|Ulrich II. von Cilli]] (dessen Sohn), durch den der Vertrag von St. Veit an der Glan de facto aufgehoben wurde.<ref>vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 224 und S. 233f.</ref> Seine zweite Ehe mit Catharina, aus der er doch noch Erben hatte, war somit wohl weder im Interesse des späteren Kaisers noch der Grafen von Cilli. | ||
1443 wurde dann der Erbvertrag von St. Veit an der Glan zwischen ihm und Friedrich III. erneut bestätigt, dieser anerkannte als Gegenleistung dafür, die [[w:Reichsunmittelbarkeit|Reichsunmittelbarkeit]] der Grafen von Görz. Für dieses Jahr ist der erste Ehekonflikt zwischen Catharina und Heinrich belegt. Da Heinrich ihr angeblich eine standesgemäße Ausstattung verweigerte, ließ Catharina ihn auf [[Schloss Bruck (Lienz)|Schloss Bruck]] gefangen nehmen. Nach seiner Befreiung durch Graf Ulrich II. von Cilli und unter dessen Vermittlung und der des [[w:Georg von Stubai|Bischofs von Brixen]] kam es am 21. Oktober 1443 zu einer Vereinbarung, nach der Catharina die [[Ruine Grünburg (Hermagor)|Grünburg im Gailtal]] als Residenz erhielt. Am 11. Dezember 1443 verlobte Heinrich außerdem seinen Sohn Johann mit Elisabeth, einer Tochter von Graf Ulrich, wobei er diesem auch die Vormundschaft über seine Söhne abtreten musste.<ref>vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 234</ref> Nach ergebnislosen Verhandlungen am Hof von Friedrich III., die Heinrich IV. am 12. Jänner 1444 mit seiner Abreise aus St. Veit an der Glan beendete, blieb Catharina zunächst am Hof des Königs, um dort ihre Sache zu vertreten, ehe sie sich auf die Grünburg im Gailtal zurückzog. Von Heinrich in der Folge mehrmals zur Wiederaufnahme der ehelichen Ehegemeinschaft mit ihm aufgefordert, verweigerte sie dies.<ref>vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 235</ref> | 1443 wurde dann der Erbvertrag von St. Veit an der Glan zwischen ihm und Friedrich III. erneut bestätigt, dieser anerkannte als Gegenleistung dafür, die [[w:Reichsunmittelbarkeit|Reichsunmittelbarkeit]] der Grafen von Görz. Für dieses Jahr ist der erste Ehekonflikt zwischen Catharina und Heinrich belegt. Da Heinrich ihr angeblich eine standesgemäße Ausstattung verweigerte, ließ Catharina ihn auf [[Schloss Bruck (Lienz)|Schloss Bruck]] gefangen nehmen. Nach seiner Befreiung durch Graf Ulrich II. von Cilli und unter dessen Vermittlung und der des [[w:Georg von Stubai|Bischofs von Brixen]] kam es am 21. Oktober 1443 zu einer Vereinbarung, nach der Catharina die [[Ruine Grünburg (Hermagor)|Grünburg im Gailtal]] als Residenz erhielt. Am 11. Dezember 1443 verlobte Heinrich außerdem seinen Sohn Johann mit Elisabeth, einer Tochter von Graf Ulrich, wobei er diesem auch die Vormundschaft über seine Söhne abtreten musste.<ref>vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 234</ref> Nach ergebnislosen Verhandlungen am Hof von Friedrich III., die Heinrich IV. am 12. Jänner 1444 mit seiner Abreise aus St. Veit an der Glan beendete, blieb Catharina zunächst am Hof des Königs, um dort ihre Sache zu vertreten, ehe sie sich auf die Grünburg im Gailtal zurückzog. Von Heinrich in der Folge mehrmals zur Wiederaufnahme der ehelichen Ehegemeinschaft mit ihm aufgefordert, verweigerte sie dies.<ref>vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 235</ref> |
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