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Sigmund von Roggendorf ließ sich in den 1430er-Jahren im Herzogtum Steier nieder. 1440 war er [[w:Judenrichter|Judenrichter]] in [[w:Maribor|Marburg an der Drau]], 1444 gehörte er zum Gremium der "Landesanwälte" während einer Reise des späteren Kaisers ins Reich, für den er bis 1453 als Landschreiber für Steier tätig war. Gemeinsam mit [[Andreas von Hollenegg]], [[Bernhard von Krabatsdorf]], Sigmund von | Sigmund von Roggendorf ließ sich in den 1430er-Jahren im Herzogtum Steier nieder. 1440 war er [[w:Judenrichter|Judenrichter]] in [[w:Maribor|Marburg an der Drau]], 1444 gehörte er zum Gremium der "Landesanwälte" während einer Reise des späteren Kaisers ins Reich, für den er bis 1453 als Landschreiber für Steier tätig war. Gemeinsam mit [[Andreas von Hollenegg]], [[Bernhard von Krabatsdorf]], [[Sigmund von Weißpriach]] und [[Pankraz Rindscheid]] war er an der Regelung der "Cillier Erbschaft" beteiligt. Nach dem Tod von [[Hans von Stubenberg|Hans (III.) von Stubenberg]] († 1461) löste er dessen Gefolgsmann Georg Voitser als Verweser der steirischen Landeshauptmannschaft ab. Dieses Amt übte er bis zu seinem Tod aus.<ref>vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit'', 1993, Bd. 1, S. 194f.</ref> | ||
Während des zweiten Romzuges des Kaisers gehörte Sigmund erneut dem Gremium der (steirischen) Landesverweser an. Während der [[Andreas Baumkircher#Die Baumkircher-Fehde (1469-1471)|Baumkircher-Fehde]] war er mit der Eintreibung einer Landessteuer zur Finanzierung des Kampfes beauftragt.<ref name ="heinig195"/> | Während des zweiten Romzuges des Kaisers gehörte Sigmund erneut dem Gremium der (steirischen) Landesverweser an. Während der [[Andreas Baumkircher#Die Baumkircher-Fehde (1469-1471)|Baumkircher-Fehde]] war er mit der Eintreibung einer Landessteuer zur Finanzierung des Kampfes beauftragt.<ref name ="heinig195"/> |
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