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Ende des 16. Jahrhunderts hatte [[Maximilian I. (HRR)|Kaiser Maximilian I.]] in seine "Erblande" wesentliche Verwaltungsreformen vorgenommen, darunter die Schaffung von Behörden, die on bezahlten Beamten kollegial geführt wurden und in seinem Namen als Landesfürst die laufenden Regierungsgeschäfte in den "Erblanden" kollegial besorgten. Für die Herzogtümer Österreich "ob der Enns" und "unter der Enns", Steier, Kärnten und Krain war sein "niederösterreichisches Regiment" zuständig, das seinen Sitz in der Stadt Wien hatte. Als sich Maximilian in Wiener Neustadt aufhielt, erließ er am 20. November 1517 eine neue Wiener Stadtordnung, das "Stadtrechtsprivileg". In diesem übertrug er seinem "niederösterreichischen Regiment" die nachträgliche Bestätigung der Wiener Ratswahl, verbunden mit dem Recht, nicht genehme Mandatare durch andere zu ersetzen. Außerdem sollte nun jedes Jahr ein anderer Bürgermeister gewählt und die Wiederwahl eines Kandidaten erst nach drei Jahren gestattet werden. | Ende des 16. Jahrhunderts hatte [[Maximilian I. (HRR)|Kaiser Maximilian I.]] in seine "Erblande" wesentliche Verwaltungsreformen vorgenommen, darunter die Schaffung von Behörden, die on bezahlten Beamten kollegial geführt wurden und in seinem Namen als Landesfürst die laufenden Regierungsgeschäfte in den "Erblanden" kollegial besorgten. Für die Herzogtümer Österreich "ob der Enns" und "unter der Enns", [[w:Herzogtum Steiermark|Steier]]<ref group="A">Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals im Wesentlichen das heutige Bundesland Steiermark sowie Teile des heutigen Sloweniens und der heutigen Bundesländer Niederösterreich (Grafschaft Pitten mit Wiener Neustadt).</ref>, [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals im Wesentlichen die meisten Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten. Einige Teile des heutigen Bundeslandes standen zu dieser Zeit aber noch unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und kamen erst im 18. Jahrhundert endgültig unter die Herrschaft der Habsburger als Herzöge von Kärnten.</ref> und [[w:Krain|Krain]] war sein "niederösterreichisches Regiment" zuständig, das seinen Sitz in der Stadt Wien hatte. Als sich Maximilian in Wiener Neustadt aufhielt, erließ er am 20. November 1517 eine neue Wiener Stadtordnung, das "Stadtrechtsprivileg". In diesem übertrug er seinem "niederösterreichischen Regiment" die nachträgliche Bestätigung der Wiener Ratswahl, verbunden mit dem Recht, nicht genehme Mandatare durch andere zu ersetzen. Außerdem sollte nun jedes Jahr ein anderer Bürgermeister gewählt und die Wiederwahl eines Kandidaten erst nach drei Jahren gestattet werden. | ||
Diese Ordnung bedeutete eine wesentliche Einschränkung der bisherigen Wiener Stadtrechte. | Diese Ordnung bedeutete eine wesentliche Einschränkung der bisherigen Wiener Stadtrechte. | ||
Nach dem Tod von Kaiser Maximilian I. wurde sein Enkel, der spätere Kaiser [[w:Karl V. (HRR)|Karl V.]], sein Nachfolger als Landesfürst in den Ländern und Herrschaften, die sich zum Teil oder zur Gänze in der heutigen Republik Österreich befanden. Allerdings hatte sich Karl zuvor außerhalb von diesen aufgehalten, zudem hatte es für ihn zunächst Priorität, die Nachfolge im [[w:Heiligen Römischen Reich]] zu sichern. Der Umstand, dass Karl V. nicht sofort vor Ort war oder Maßnahmen setzen ließ, welche in Bezug auf seine zukünftige Herrschaft in den "österreichischen" Ländern für Klarheit gesorgt hätten, schuf eine politisch instabile Lage, welche die Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" stärkte und dazu ermutigte, ihre eigenen Interessen nachhaltig zu behaupten und bereits verlorene Machtpositionen zurückzugewinnen. Letztlich wurde versucht, eine eigene Landesordnung zu schaffen, die eine Regierung der Landstände etabliert hätte. | Nach dem Tod von Kaiser Maximilian I. wurde sein Enkel, der spätere Kaiser [[w:Karl V. (HRR)|Karl V.]], sein Nachfolger als Landesfürst in den Ländern und Herrschaften, die sich zum Teil oder zur Gänze in der heutigen Republik Österreich befanden. Allerdings hatte sich Karl zuvor außerhalb von diesen aufgehalten, zudem hatte es für ihn zunächst Priorität, die Nachfolge im [[w:Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] zu sichern. Der Umstand, dass Karl V. nicht sofort vor Ort war oder Maßnahmen setzen ließ, welche in Bezug auf seine zukünftige Herrschaft in den "österreichischen" Ländern für Klarheit gesorgt hätten, schuf eine politisch instabile Lage, welche die Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" stärkte und dazu ermutigte, ihre eigenen Interessen nachhaltig zu behaupten und bereits verlorene Machtpositionen zurückzugewinnen. Letztlich wurde versucht, eine eigene Landesordnung zu schaffen, die eine Regierung der Landstände etabliert hätte. | ||
Nachdem Karl V. die Verwaltung der "österreichischen Lande seinem jüngeren Bruder, Erzherzog Ferdinand I. übertragen hatte und dieser entschlossen war, diese Herrschaft auch selbst auszuüben, spitzte sich die Lage zwischen ihm und der ständischen Opposition im Herzogtum Österreich "unter der Enns" zu. Erzherzog Ferdinand war im Königreich Kastilien-Aragon am Hof seines anderen Großvaters, des Königs Ferdinand von Aragon ("Ferdinand der Katholische") aufgewachsen und damit für die seine Untertanen in den österreichischen Land zunächst nur ein "Fremder", der mit den dortigen politischen Verhältnissen, Rechten und Konflikten nicht wirklich vertraut war. | Nachdem Karl V. die Verwaltung der "österreichischen Lande seinem jüngeren Bruder, Erzherzog Ferdinand I. übertragen hatte und dieser entschlossen war, diese Herrschaft auch selbst auszuüben, spitzte sich die Lage zwischen ihm und der ständischen Opposition im Herzogtum Österreich "unter der Enns" zu. Erzherzog Ferdinand war im Königreich Kastilien-Aragon am Hof seines anderen Großvaters, des Königs Ferdinand von Aragon ("Ferdinand der Katholische") aufgewachsen und damit für die seine Untertanen in den österreichischen Land zunächst nur ein "Fremder", der mit den dortigen politischen Verhältnissen, Rechten und Konflikten nicht wirklich vertraut war. |
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