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== Das "Wiener Neustädter Blutgericht" == | == Das "Wiener Neustädter Blutgericht" == | ||
=== Die Herrschaftsübernahme durch Erzherzog Ferdinand I. von Österreich === | |||
Im April 1521 verzichtete Karl V. jedoch auf die "österreichischen Erblande" und übertrug die Regentschaft über diese seinem Bruder Ferdinand I. Dieser setzte dort im Juni 1521 eine neue Regierung, den "Hofrat" ein, der seinen Sitz nicht mehr in Wien, sondern stattdessen in [[Graz]] hatte.<ref name ="czeike"/> Nach dessen Ankunft in den den "Österreichischen Erblanden" wurde Ferdinand von den Landständen der Herzogtümer Steier, Kärnten, Krain und Österreich "ob der Enns" anerkannt.<ref name ="czeike"/> | |||
Am 15. Oktober 1521 erhielt der "Hofrat" die Anweisung, die bestehenden Rechte und Freiheiten, die auf Kaiser Maximilian zurückgingen oder bereits von ihm bestätigt worden waren, bei Vorlage der Urkunden zu bestätigen. Für die Stadt Wien jedoch entschied er, dass zunächst nur die Urkunden eingesehen und danach ein Gutachten zu erstellen wäre, um erst zu klären, ob diese Rechte und Freiheiten zu bestätigen, einzuschränken oder zu erweitern wären.<ref name ="wien">vgl. Karl Vocelka - Anita Traninger (Hrsg.): ''Wien'', 2003, S. 49</ref> In Wien hatten die Vertreter der Ständeopposition inzwischen wesentlich an Macht verloren.<ref name ="salomon"/> Da die Stadt Wien zunächst nicht um die Bestätigung ihrer Privilegien bei ihm selbst angesucht hatte, verlangte Ferdinand am 4.Juli 1422 eine von der Stadt als Demütigung empfundene Auslieferung ihrer "Freiheitsbriefe", die nach Wiener Neustadt gebracht werden mussten.<ref name ="wien"/> | |||
=== Der Prozess vor dem "Wiener Neustädter Blutgericht" === | === Der Prozess vor dem "Wiener Neustädter Blutgericht" === | ||
Dieser Prozess fand vom 10. – 23. Juli 1522 statt und ging als „Wiener Neustädter Blutgericht“ in die Geschichte ein. Erzherzog Ferdinand leitete das Verfahren selbst. Einer der Sekretäre des Gerichtes war Marx Treytz-Saurwein, der Schwiegersohn von Paul Keck. Das Gericht verurteilte Dr. Martin Siebenbürger und seine Mitstreiter zum Tode. Am 9. August 1522 wurden die beiden Führer der Adelspartei, Hans von Puchheim und Michael von Eitzing, enthauptet, am 11. August die Führer der Bürgerlichen, Dr. Martin Siebenbürger und die Wiener Ratsherren Hans Rinner, Friedrich Pietsch, Stefan Schlaginweit und Martin Flaschner und später Hans Schwarz. Damit war der Kampf zwischen ständischen Vorrechten und der absoluten Macht des Landesfürsten beendet. Am 16. August entzog Ferdinand I. der Stadt Wien sämtliche Privilegien und Gewohnheitsrechte. Den Schlussstrich unter diese Entwicklung zog Ferdinand I. mit der am 12. März 1526 erlassenen Stadtordnung. Sie bedeutete für Wien im rechtlichen Sinne das Ende der städtischen Autonomie. Nunmehr gilt der in Verordnungen gekleidete Wille des Fürsten, dem sich die Bürger zu beugen haben. Der dem Landesfürsten direkt unterstellte Stadtanwalt erhält erweiterte Kompetenzen. Bei ihm liegt die eigentliche Machtkonzentration. Er nahm an den Ratssitzungen teil, die ohne ihn nicht einmal einberufen werden durften, und er hatte ein praktisch unumschränktes Vetorecht gegenüber allen Ratsbeschlüssen. <ref name ="salomon"/> | |||
Die Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" forderten allerdings eine gerichtliche Untersuchung der Verfehlungen des "alten Regiments". Aus ihrer Sicht war dessen Vertreibung berechtigt gewesen. Indirekt ging es dabei um die Anerkennung ihrer politischen Forderungen nach dem Tod von Kaiser Maximilian gegangen, wozu Ferdinand als neuer Landesfürst nicht bereit war. Nach seinem Eintreffen im Herzogtum Österreich rief er in Wiener Neustadt ein Gericht ein, das unter der Bezeichnung "Wiener Neustädter Blutgericht" in die Geschichte eingegangen ist, und forderte die an der Entmachtung des "Alten Regiments" Beteiligten auf, vor diesem zu erscheinen. Der Prozess wurde vom 10. bis 16. Juli 1522 unter Ferdinands Vorsitz mit landfremden Beisitzern geführt, die Anklage gegen die Führer der Ständeopposition von 1519 vertrat Dr. Johann Schneitpeck, die Verteidigung übernahm Dr. Viktor Gamp. Das am 23. Juli gefällte Urteil ging allerdings auf die Frage, ob das alte Regiment Verfehlungen begangen hätte, nicht wirklich ein, sondern stellte lediglich fest, dass die Erhebung von 1519, unbeschadet ihrer Motive, rechtswidrig gewesen wäre. Die "Wortführer" wurden für Aufruhr und Aneignung des landesfürstlichen Guts, also der unerlaubten Verwaltung von Landeseinkünften während der provisorischen Herrschaft in den Jahren 1519 und 1520 für schuldig befunden. Es endete mit der Verurteilung von diesen, wobei acht Todesurteile wegen Hochverrats gefällt wurden.<ref name ="czeike"/> | Die Landstände des Herzogtums Österreich "unter der Enns" forderten allerdings eine gerichtliche Untersuchung der Verfehlungen des "alten Regiments". Aus ihrer Sicht war dessen Vertreibung berechtigt gewesen. Indirekt ging es dabei um die Anerkennung ihrer politischen Forderungen nach dem Tod von Kaiser Maximilian gegangen, wozu Ferdinand als neuer Landesfürst nicht bereit war. Nach seinem Eintreffen im Herzogtum Österreich rief er in Wiener Neustadt ein Gericht ein, das unter der Bezeichnung "Wiener Neustädter Blutgericht" in die Geschichte eingegangen ist, und forderte die an der Entmachtung des "Alten Regiments" Beteiligten auf, vor diesem zu erscheinen. Der Prozess wurde vom 10. bis 16. Juli 1522 unter Ferdinands Vorsitz mit landfremden Beisitzern geführt, die Anklage gegen die Führer der Ständeopposition von 1519 vertrat Dr. Johann Schneitpeck, die Verteidigung übernahm Dr. Viktor Gamp. Das am 23. Juli gefällte Urteil ging allerdings auf die Frage, ob das alte Regiment Verfehlungen begangen hätte, nicht wirklich ein, sondern stellte lediglich fest, dass die Erhebung von 1519, unbeschadet ihrer Motive, rechtswidrig gewesen wäre. Die "Wortführer" wurden für Aufruhr und Aneignung des landesfürstlichen Guts, also der unerlaubten Verwaltung von Landeseinkünften während der provisorischen Herrschaft in den Jahren 1519 und 1520 für schuldig befunden. Es endete mit der Verurteilung von diesen, wobei acht Todesurteile wegen Hochverrats gefällt wurden.<ref name ="czeike"/> | ||
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Am 9. August 1522 wurden die Adeligen [[w:Michael I. von Eyczing|Michael (I.) von Eytzing]] und [[Johann von Puchheim|Hans (VIII.) von Puchheim]] als Mitglieder des "unterennsischen" Ständeausschusses auf dem Wiener Neustädter Hauptplatz enthauptet<ref name ="gedächtnis"/>. Am 11. August 1522 folgte dann die Enthauptung des Wiener Bürgermeisters [[Martin Siebenbürger]], der früheren Wiener Bürgermeister [[Friedrich Piesch]] und [[Hans Rinner]] und der Wiener Ratsherren [[Stefan Schlagindweit]] und [[Martin Flaschner]]. Alle fünf waren Bürger von Wien und hatten zum Teil dem "revolutionären Bürgerausschuss" von 1519 und zum Teil dem "ständigen Ausschuss" angehört<ref name ="gedächtnis"/>. Vier weitere Wiener Bürger: Sigmund Stainern, Michel Lungl, Wolfgang Schmidinger und Kaspar Reuter, erhielten hohe Geldstrafen.<ref name ="czeike"/> | Am 9. August 1522 wurden die Adeligen [[w:Michael I. von Eyczing|Michael (I.) von Eytzing]] und [[Johann von Puchheim|Hans (VIII.) von Puchheim]] als Mitglieder des "unterennsischen" Ständeausschusses auf dem Wiener Neustädter Hauptplatz enthauptet<ref name ="gedächtnis"/>. Am 11. August 1522 folgte dann die Enthauptung des Wiener Bürgermeisters [[Martin Siebenbürger]], der früheren Wiener Bürgermeister [[Friedrich Piesch]] und [[Hans Rinner]] und der Wiener Ratsherren [[Stefan Schlagindweit]] und [[Martin Flaschner]]. Alle fünf waren Bürger von Wien und hatten zum Teil dem "revolutionären Bürgerausschuss" von 1519 und zum Teil dem "ständigen Ausschuss" angehört<ref name ="gedächtnis"/>. Vier weitere Wiener Bürger: Sigmund Stainern, Michel Lungl, Wolfgang Schmidinger und Kaspar Reuter, erhielten hohe Geldstrafen.<ref name ="czeike"/> | ||
Schon am 7. August 1522 wurde das [[Gremium der Hausgenossen]] und am 16. August 1522 auch das [[Kollegium der Genannten]] aufgelöst. Am 18. Dezember 1522 ordnete Ferdinand an, dass der Rat der Stadt Wien, der bisher jedes Jahr neu zu wählen gewesen wäre, vorläufig im Amt bleiben sollte. Am 12. März 1526 erließ er eine neue Stadtverfassung für Wien, welche die Handwerker, die an Kopfzahl die Mehrheit des Bürgertums bildeten und revolutionärer Agitation angeblich stets zugänglich gewesen wären, von der Wahl in den inneren Rat ausschloss.<ref name ="czeike"/> | Schon am 7. August 1522 wurde das [[Gremium der Hausgenossen]] und am 16. August 1522 auch das [[Kollegium der Genannten]] aufgelöst. Am 18. Dezember 1522 ordnete Ferdinand an, dass der Rat der Stadt Wien, der bisher jedes Jahr neu zu wählen gewesen wäre, vorläufig im Amt bleiben sollte. Am 12. März 1526 erließ er eine neue Stadtverfassung für Wien, welche die Handwerker, die an Kopfzahl die Mehrheit des Bürgertums bildeten und revolutionärer Agitation angeblich stets zugänglich gewesen wären, von der Wahl in den inneren Rat ausschloss.<ref name ="czeike"/> | ||
== Diverses == | == Diverses == |
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