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Nach dem Tod seines Vaters übernahm sein älterer Bruder [[Georg Wilhelm von Zelking]] die Vormundschaft und "Vaterrolle" für ihn.<ref name ="harrer295"/> Es scheint, dass er sich bis zum Tod seiner Mutter vor allem bei ihr in [[Ebreichsdorf]] aufgehalten hat.<ref name ="harrer296">vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 296</ref> Wie auch seine anderen Brüder dürfte er trotz der ansteigenden Schulden seiner Familie eine gediegene Ausbildung erhalten haben und sich diesbezüglich einige Zeit außerhalb der Herzogtümer Österreich ob der Enns und Österreich unter der Enns aufgehalten haben.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 296f.</ref> | Nach dem Tod seines Vaters übernahm sein älterer Bruder [[Georg Wilhelm von Zelking]] die Vormundschaft und "Vaterrolle" für ihn.<ref name ="harrer295"/> Es scheint, dass er sich bis zum Tod seiner Mutter vor allem bei ihr in [[Ebreichsdorf]] aufgehalten hat.<ref name ="harrer296">vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 296</ref> Wie auch seine anderen Brüder dürfte er trotz der ansteigenden Schulden seiner Familie eine gediegene Ausbildung erhalten haben und sich diesbezüglich einige Zeit außerhalb der Herzogtümer Österreich ob der Enns und Österreich unter der Enns aufgehalten haben.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 296f.</ref> | ||
Nach dem Tod seiner Mutter wurde vertraglich vereinbart, dass er gemeinsam mit seinen Brüdern [[Paul Wilhelm von Zelking|Paul Wilhelm]] und [[Peter Wilhelm von Zelking|Peter Wilhelm]] die Herrschaft [[Sierndorf]] übernehmen sollte.<ref name ="harrer296"/> Im Mai 1555 schloss er außerdem mit Veit von Zelking eine Vereinbarung, in welcher dieser ihm die Verwaltung seiner [[w:Schloss Weinberg (Österreich)|Herrschaft Weinberg]] übertrug, Wolf Wilhelm aber auch verpflichtete, für den Unterhalt seines geistig behinderten Sohnes Heinrich aufzukommen. Wegen dieser Vereinbarung kam es nach Veits Tod immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Wolf Wilhelm und seinen Brüdern.<ref name ="harrer302">vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 302</ref> Wolf Wilhelm behielt nach dem Tod von Veit zwar die Verwaltung der Güter der Herrschaft Weinberg, die Vormundschaft für seinen Cousin Heinrich aber wurde zunächst [[Georg von Mäming]] zu [[Kirchberg an der Pielach|Kirchberg]], dem Landeshauptmann des Herzogtums Österreich ob der Enns, und später [[Gundacker von Starhemberg]] und Paul Wilhelm von Zelking übertragen. Da Heinrichs Vormunde nicht nur die Aufgabe hatten, Wolf Wilhelm zu beraten, sondern auch seine Güterverwaltung, die durch strenge Auflagen eingeschränkt war, zu überwachen, ergaben sich weitere Konflikte.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 303f.</ref> Der Versuch seiner Brüder Georg Wilhelm, Paul Wilhelm und [[Karl von Zelking|Carl Ludwig]] im Jahr 1564, die Verwaltung der Herrschaft Weinberg unter Umgehung von Wolf Wilhelm, Carl Ludwig zu übertragen, wurde nicht umgesetzt.<ref | Nach dem Tod seiner Mutter wurde vertraglich vereinbart, dass er gemeinsam mit seinen Brüdern [[Paul Wilhelm von Zelking|Paul Wilhelm]] und [[Peter Wilhelm von Zelking|Peter Wilhelm]] die Herrschaft [[Sierndorf]] übernehmen sollte.<ref name ="harrer296"/> Im Mai 1555 schloss er außerdem mit Veit von Zelking eine Vereinbarung, in welcher dieser ihm die Verwaltung seiner [[w:Schloss Weinberg (Österreich)|Herrschaft Weinberg]] übertrug, Wolf Wilhelm aber auch verpflichtete, für den Unterhalt seines geistig behinderten Sohnes Heinrich aufzukommen. Wegen dieser Vereinbarung kam es nach Veits Tod immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Wolf Wilhelm und seinen Brüdern.<ref name ="harrer302">vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 302</ref> Wolf Wilhelm behielt nach dem Tod von Veit zwar die Verwaltung der Güter der Herrschaft Weinberg, die Vormundschaft für seinen Cousin Heinrich aber wurde zunächst [[Georg von Mäming]] zu [[Kirchberg an der Pielach|Kirchberg]], dem Landeshauptmann des Herzogtums Österreich ob der Enns, und später [[Gundacker von Starhemberg]] und Paul Wilhelm von Zelking übertragen. Da Heinrichs Vormunde nicht nur die Aufgabe hatten, Wolf Wilhelm zu beraten, sondern auch seine Güterverwaltung, die durch strenge Auflagen eingeschränkt war, zu überwachen, ergaben sich weitere Konflikte.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 303f.</ref> Der Versuch seiner Brüder Georg Wilhelm, Paul Wilhelm und [[Karl von Zelking|Carl Ludwig]] im Jahr 1564, die Verwaltung der Herrschaft Weinberg unter Umgehung von Wolf Wilhelm, Carl Ludwig zu übertragen, wurde nicht umgesetzt.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 304f.</ref> | ||
Ein weiterer Konflikt mit diesen ergaben sich aus einer Bürgschaft, die Wolf Wilhelm für seinen Bruder [[Georg Wilhelm von Zelking|Georg Wilhelm]] übernommen hatte und welche die Sicherstellung der Ansprüche von Georg Wilhelms Ehefrau Regina von Lamberg betraf.<ref name ="harrer302"/> | Ein weiterer Konflikt mit diesen ergaben sich aus einer Bürgschaft, die Wolf Wilhelm für seinen Bruder [[Georg Wilhelm von Zelking|Georg Wilhelm]] übernommen hatte und welche die Sicherstellung der Ansprüche von Georg Wilhelms Ehefrau Regina von Lamberg betraf.<ref name ="harrer302"/> |
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