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Rudolf von Glödnitz, der sich nach der [[w:Burgruine Alt-Albeck|Burg Albeck]] benannte, die er in Besitz hatte, wird um 1155 erstmals urkundlich als "Rudolfus de Albekke" genannt.<ref name ="Sabitzer21"/> Nach seinem Tod kam die Herrschaft Albeck an seinen gleichnamigen Sohn Rudolf (II.) von Albeck, mit dessen Söhnen die Familie in männlicher Linie ausstarb. Poppo von Albeck begleitete [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. Barbarossa]] 1190 auf den Dritten Kreuzzug, auf dem er 1191 verstarb. Dietrich, der die geistliche Laufbahn eingeschlagen hatte und es bis zum Bischof von Gurk brachte, hatte ebenfalls keine erbberechtigten Nachkommen.<ref">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 21f.</ref> Aufgrund eines Darlehensvertrages, mit dem Rudolf Poppos Teilnahme am Kreuzzug finanziert hatte, kam die Herrschaft Albeck nach dessen Tod an das Bistum Gurk. Da die Grafen von Pfannberg als Nachkommen von Poppo von Glödnitz ebenfalls Ansprüche auf die Herrschaft Albeck geltend machten, kam es zu einem jahrelangen Erbstreit zwischen ihnen und den Bistum Gurk, der erst durch einen Vergleich beigelegt wurde, den [[w:Ulrich III. (Kärnten)|Herzog Ulrich (III.) von Kärnten]] 1264 vermittelte. Die Herrschaft Albeck verblieb dem Bistum Gurk, wofür die Grafen von Pfannberg finanziell abgefunden wurden.<ref | Rudolf von Glödnitz, der sich nach der [[w:Burgruine Alt-Albeck|Burg Albeck]] benannte, die er in Besitz hatte, wird um 1155 erstmals urkundlich als "Rudolfus de Albekke" genannt.<ref name ="Sabitzer21"/> Nach seinem Tod kam die Herrschaft Albeck an seinen gleichnamigen Sohn Rudolf (II.) von Albeck, mit dessen Söhnen die Familie in männlicher Linie ausstarb. Poppo von Albeck begleitete [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. Barbarossa]] 1190 auf den Dritten Kreuzzug, auf dem er 1191 verstarb. Dietrich, der die geistliche Laufbahn eingeschlagen hatte und es bis zum Bischof von Gurk brachte, hatte ebenfalls keine erbberechtigten Nachkommen.<ref">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 21f.</ref> Aufgrund eines Darlehensvertrages, mit dem Rudolf Poppos Teilnahme am Kreuzzug finanziert hatte, kam die Herrschaft Albeck nach dessen Tod an das Bistum Gurk. Da die Grafen von Pfannberg als Nachkommen von Poppo von Glödnitz ebenfalls Ansprüche auf die Herrschaft Albeck geltend machten, kam es zu einem jahrelangen Erbstreit zwischen ihnen und den Bistum Gurk, der erst durch einen Vergleich beigelegt wurde, den [[w:Ulrich III. (Kärnten)|Herzog Ulrich (III.) von Kärnten]] 1264 vermittelte. Die Herrschaft Albeck verblieb dem Bistum Gurk, wofür die Grafen von Pfannberg finanziell abgefunden wurden.<ref>vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 22f.</ref> | ||
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