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Der Görtschacherhof ist erstmals im Jahr 1211 urkundlich genannt, im Zusammenhang mit einem "Perengerus de Gorsach" (Berengar von Görtschach), der als [[w:Ministeriale|Ministerale]] des [[w:Erzdiözese Gurk|Bistums Gurk]] bezeichnet wird. Aufgrund seiner Lage beim Eingang ins Glödnitztal überrascht es nicht, dass der Görtschacherhof ursprünglich ein "[[w:Lehen|Schützenlehen]]" des Bistums war."<ref group="A">Die Einstufung als "Schützenlehen" bedeutet, dass die Belehnten dem Lehensherrn auch zur Waffenhilfe verpflichtet waren.</ref> Bis 1318 sind als Lehensinhaber des Görtschacherhofs alternierend zwei Familien genannt, die Herren von Görtschach und eine Ministerialienfamilie, deren Angehörige die "Gurker" genannt wurden. 1318 veräußerte Konrad von Freidorf, genannt "der Gurker", den Hof. 1373 kam der Hof aus dem Besitz von Feidl von Görtschach an einen Teichentaler.<ref name ="Sabitzer46">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 46</ref> | Der Görtschacherhof ist erstmals im Jahr 1211 urkundlich genannt, im Zusammenhang mit einem "Perengerus de Gorsach" (Berengar von Görtschach), der als [[w:Ministeriale|Ministerale]] des [[w:Erzdiözese Gurk|Bistums Gurk]] bezeichnet wird. Aufgrund seiner Lage beim Eingang ins Glödnitztal überrascht es nicht, dass der Görtschacherhof ursprünglich ein "[[w:Lehen|Schützenlehen]]" des Bistums war."<ref group="A">Die Einstufung als "Schützenlehen" bedeutet, dass die Belehnten dem Lehensherrn auch zur Waffenhilfe verpflichtet waren.</ref> Bis 1318 sind als Lehensinhaber des Görtschacherhofs alternierend zwei Familien genannt, die Herren von Görtschach und eine Ministerialienfamilie, deren Angehörige die "Gurker" genannt wurden. 1318 veräußerte Konrad von Freidorf, genannt "der Gurker", den Hof. 1373 kam der Hof aus dem Besitz von Feidl von Görtschach an einen Teichentaler.<ref name ="Sabitzer46">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 46</ref> | ||
Mitte des 15. Jahrhunderts kam der Görtschacherhof in den Besitz der [[Seidenschwanz (Familie)|Familie Seidenschwanz]].<ref>vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 46f.</ref> Später gehörte er der Familie Stichhaller, im 16. Jahrhundert, den [[Herren von Feistritz]], und um 1729 Johann Wilhelm von Keller. Danach kam es zu häufigen Besitzerwechseln. Seit dem Spätmittelalter besaßen die Lehensnehmer auch die eigene Burgfriedensgerechtigkeit<ref group="A">Die Burgfriedensgerechtigkeit berechtigte zur Ausübung der "niederen Gerichtsbarkeit". Es bezeichnete im Mittelalter einen rechtlichen Sonderstatus für ummauerte Stätten, das waren Städte oder Burgen, in deren Bereich das Hausrecht und Strafgewalt des Burg- oder Stadtherren galten. Fehden und Friedensbruch waren verboten und wurden mit rigorosen Strafen geahndet.</ref>.<ref name ="Sabitzer47">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 47</ref> | Mitte des 15. Jahrhunderts kam der Görtschacherhof in den Besitz der [[Seidenschwanz (Familie)|Familie Seidenschwanz]].<ref>vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 46f.</ref> Später gehörte er der Familie Stichhaller, im 16. Jahrhundert, den [[Feistritz (Adelsgeschlecht)|Herren von Feistritz]], und um 1729 Johann Wilhelm von Keller. Danach kam es zu häufigen Besitzerwechseln. Seit dem Spätmittelalter besaßen die Lehensnehmer auch die eigene Burgfriedensgerechtigkeit<ref group="A">Die Burgfriedensgerechtigkeit berechtigte zur Ausübung der "niederen Gerichtsbarkeit". Es bezeichnete im Mittelalter einen rechtlichen Sonderstatus für ummauerte Stätten, das waren Städte oder Burgen, in deren Bereich das Hausrecht und Strafgewalt des Burg- oder Stadtherren galten. Fehden und Friedensbruch waren verboten und wurden mit rigorosen Strafen geahndet.</ref>.<ref name ="Sabitzer47">vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma'', 2013, S. 47</ref> | ||
== Die Umgebung des Görtschacherhofes == | == Die Umgebung des Görtschacherhofes == |
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